ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG DES TACHO CLOUD COMPUTERSYSTEMS
EINLEITENDE BESTIMMUNGEN
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehungen zwischen der Firma ALFA LOGISTIKA doo Andrije Hebranga 16, 47 000 Karlovac, USt-IdNr.: 02706843298, als autorisierter Anbieter des Computersystemdienstes Tacho CLOUD (im Folgenden auch ALFA LOGISTIKA, Systemlieferant oder -lieferant Tacho CLOUD) ) und der Kunde des Computersystemdienstleistungsdienstes Tacho CLOUD (im Folgenden: Kunde).
Die Rechte und Pflichten von Lieferanten und Kunden richten sich neben diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach den Bestimmungen eines gegenseitig geschlossenen Mietvertrages und der jeweils gültigen Preisliste der Dienstleistungen, die eine Aufstellung der gültigen Dienstleistungspreise enthält.
Bei Abschluss des Mietvertrages wird ALFA LOGISTIKA dem Auftraggeber diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Preisliste der Dienstleistungen zur Kenntnis bringen, die der Auftraggeber durch Unterzeichnung des Mietvertrages bestätigt.
Mit der Unterzeichnung des Mietvertrages akzeptiert der Kunde alle Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Bei Widersprüchen zwischen den Bestimmungen des Mietvertrages und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die Bestimmungen des Mietvertrages.
Für die Beziehungen zwischen Lieferanten und Kunden, die nicht durch den Mietvertrag oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt sind, gilt das geltende Recht der Republik Kroatien.
BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
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Die Prozessorgeschwindigkeit ist ein Maß für die Prozessorgeschwindigkeit. Die Maßeinheit ist die Taktfrequenz (MHz (Megahertz) und GHz (Gigahertz)). Die Prozessorgeschwindigkeit ist einer der Hauptparameter, der die Geschwindigkeit der Ausführung von Computerprogrammen bestimmt.
Die zentrale Datenbank ist ein Rechenzentrum, auf das der Kunde über die Anwendung Tacho CLOUD zugreift.
Straßenverkehr ist die Beförderung von Personen und Gütern, die ganz oder teilweise auf öffentlichen Straßen erfolgt, auch im Leer- oder Leerverkehr.
Remote Data Download ist das Herunterladen von Daten von einem digitalen Tachographen oder einer Fahrerspeicherkarte über ein Mobilfunknetz (GPRS, 3G oder 4G).
Digitaler Fahrtenschreiber ist ein Gerät im Straßenverkehr zur Erfassung von Geschwindigkeit und zurückgelegter Strecke sowie Arbeits- und Ruhezeiten, bei dem Daten in den Arbeitsspeicher und auf die Speicherkarte geschrieben werden und das eine Datenspeicherung für einen Zeitraum von 365 Tagen ermöglicht.
Die tägliche Ruhezeit ist ein täglicher Zeitraum, in dem der Fahrer über seine Zeit frei verfügen kann, und umfasst: regelmäßige tägliche Ruhezeit und verkürzte tägliche Ruhezeit.
Die tägliche Lenkzeit ist die Gesamtlenkzeit zwischen dem Ende einer täglichen Ruhezeit und dem Beginn der nächsten täglichen Ruhezeit oder zwischen einer täglichen Ruhezeit und einer wöchentlichen Ruhezeit sowie zwischen einer wöchentlichen Ruhezeit und einer täglichen Ruhezeit.
Hardware ist ein physischer, greifbarer Teil von computerelektronischen Geräten. Hardware ändert sich viel seltener als Software. Deshalb sind es solche Namen, denn im Englischen bedeutet weich weich, während hart hart bedeutet. Die Leistungsfähigkeit computer-elektronischer Geräte hängt in höchstem Maße von der Hardware und deren Qualität ab.
Der Ausschluss aus dem System ist eine Aktion, durch die dem Kunden der weitere Zugriff auf das Computersystem der Tacho CLOUD durch Sperren der Benutzerdaten, mit denen sich der Kunde beim System anmeldet, verhindert wird.
Der Lieferant ist autorisierter Anbieter aller Dienstleistungen des Computersystems Tacho CLOUD.
Der Benutzername ist der eindeutige Name des Kunden, anhand dessen ihn das Computersystem Tacho CLOUD als Benutzer erkennt.
Die Tacho CLOUD-Lizenz ist das Recht zur Nutzung des Tacho CLOUD-Systems für einen Fahrer, dh für Daten von einer Fahrerspeicherkarte und deren Archiv.
Das Passwort ist ein eindeutiger alphanumerischer Datensatz, mit dem der Kunde beim Einloggen in das Computersystem Tacho CLOUD seine Identität bestätigt.
Eine Speicherkarte ist ein tragbares Gerät zur Übertragung und Speicherung von Daten, das dem Fahrer, dem Spediteur, der Werkstatt und der Aufsichtsbehörde gehört.
Die Mindestanzahl an Lizenzen ist die Mindestanzahl an Systemlizenzen, deren Nutzung sich der Kunde für einen bestimmten oder unbestimmten Zeitraum verpflichtet hat.
Mobile Anwendung ist Software, die auf dem Android-Betriebssystem und auf Internetbrowsern ausgeführt wird, die für das Android-Betriebssystem entwickelt wurden.
Mobile Arbeitnehmer jeden Arbeitnehmer , die ein Teil des Transportpersonal, einschließlich Auszubildende, die von einem Unternehmen beschäftigt ist , das führt den Straßenverkehr von Personen oder Gütern wie öffentliche Verkehrsmittel oder Beförderung auf eigene Rechnung.
Ein Mobilgerät ist ein Gerät mit dem Betriebssystem Android.
Die Miete ist der vereinbarte Preis für die Nutzung der Dienste des Computersystems Tacho CLOUD.
Nachtarbeit bedeutet Arbeit in der Nacht.
Nachtzeit bedeutet einen Zeitraum von mindestens vier Stunden zwischen 00:00 und 07:00 Uhr.
Ruhe ist eine ununterbrochene Zeit, in der der Fahrer frei über seine Zeit verfügen kann.
Eine Person, die eine mobile Straßenverkehrstätigkeit ausübt , ist ein mobiler Arbeiter oder ein selbstständiger Kraftfahrer, der eine solche Tätigkeit ausübt.
Daten des digitalen Fahrtenschreibers sind Daten, die im digitalen Fahrtenschreiber enthalten sind und in das Tacho CLOUD-System importiert werden. Die Daten des digitalen Fahrtenschreibers bilden die Einheit des Fahrzeugs innerhalb des Tacho CLOUD-Systems und sind nicht entgeltpflichtig, dh sie unterliegen nicht der Tacho CLOUD-Systemlizenz.
Fahrerspeicherkartendaten sind Daten, die auf der Fahrerspeicherkarte gespeichert und in das Tacho CLOUD-System importiert werden. Die Daten der Fahrer-Speicherkarte stellen auch die Lizenz des Tacho CLOUD-Systems dar, die nach diesen Allgemeinen Bedingungen entgeltlich ist.
Fahrerdaten sind Daten von der Fahrerspeicherkarte.
Die Wiederverbindung ist eine Aktion, die es dem Kunden ermöglicht, wieder auf das Tacho CLOUD-Computersystem zuzugreifen, nachdem er zuvor vom System getrennt wurde. Die Aufnahme in das System ist eine Aktion, die die Wiederaufnahme von Kundenkundendaten beinhaltet.
Das Abonnement ist der vereinbarte Preis für die Nutzung der Dienste des Computersystems Tacho CLOUD.
Trial Use sind Benutzerdaten, mit denen es möglich ist, auf das Computersystem Tacho CLOUD zuzugreifen und im System an realen Beispielen zu arbeiten. Das Testkonto hat eine bestimmte Dauer, nach der die Benutzerdaten nicht mehr aktiv sind.
Eine Computeranwendung ist Software, die auf einem Personalcomputer auf Betriebssystemen zum Betrieb von Computern und auf Internetbrowsern für Personalcomputer ausgeführt wird.
Das Computersystem Tacho CLOUD (im Folgenden: Tacho CLOUD-Dienst, System, Lieferantendienste) ist ein effizientes System zum Ferndownload von Daten von digitalen Fahrtenschreiber- und Fahrerspeicherkarten sowie zur Verarbeitung und Analyse von Daten gemäß EG-Norm 561/2006 und „Arbeitszeit“. Gesetz“, Zwangspausen für Fahrpersonal und Erfassungsgeräte im Straßenverkehr“.
Ein Computervirus ist ein Computerprogramm, das andere Programme „infizieren“ kann, indem es eine Kopie von sich selbst (die modifiziert werden kann) in sie einfügt. Der Virus kann von einem Computersystem oder einem Netzwerk mit den Rechten infizierter Benutzer verbreitet werden. Jedes infizierte Programm wird zu einem Virus und die Infektion wächst.
Arbeitszeit ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit, während der der mobile Arbeitnehmer an seinem Arbeitsplatz ist, dem Arbeitgeber zur Verfügung steht und seine Aufgaben wahrnimmt.
Lenkzeit ist die Gesamtfahrzeit von der Zeit , wenn der Fahrer beginnt nach einer Ruhezeit oder Unterbrechung der Fahrt bis zum Zeitpunkt der Fahrt , bis er eine Ruhezeit oder Unterbrechung der Fahrt nimmt. Die Fahrzeit kann kontinuierlich oder geteilt sein.
Die Tacho CLOUD-Lizenzstufe ist die definierte Servicestufe, die im Lizenzpreis enthalten ist, die Beschreibung der definierten Systemlizenz ist in der Tacho CLOUD-Lizenzspezifikation beschrieben und auf der Website www.alfalogistika.hr veröffentlicht.
Regelmäßige tägliche Ruhezeit ist eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden oder bei Anwendung in zwei Teilen von 12 Stunden, von denen die erste Ruhezeit mindestens 3 Stunden und die zweite mindestens 9 Stunden ununterbrochen dauern muss.
Regelmäßige wöchentliche Ruhezeit ist eine Pause, die mindestens 45 Stunden ununterbrochen dauert,
Eine verkürzte tägliche Ruhezeit ist eine ununterbrochene Ruhezeit von weniger als 11 Stunden, jedoch nicht weniger als 9 Stunden.
Eine verkürzte wöchentliche Ruhezeit ist eine ununterbrochene Ruhezeit von weniger als 45 Stunden, jedoch nicht weniger als 24 Stunden, unter den Bedingungen des Artikels 12 des Gesetzes über Arbeitszeit, obligatorischen Urlaub für mobile Arbeitnehmer und Aufzeichnungsgeräte im Straßenverkehr.
Software von Drittanbietern ist Software, die nicht Teil des Computersystems Tacho CLOUD ist.
Fahrtenschreiber bezeichnet alle Geräte, die zum Einbau in Straßenfahrzeuge zur Anzeige, Aufzeichnung und automatischen oder halbautomatischen Speicherung von Daten über die Bewegung dieser Fahrzeuge und über die individuelle Arbeitsdauer ihrer Fahrer bestimmt sind. Zu dieser Ausrüstung gehören Kabel, Sensoren, elektronisches Fahrerinformationsgerät, ein (zwei) Lesegerät(e) zum Einlegen einer oder zweier Fahrerspeicherkarte(n), eingebauter oder separater Drucker, Anzeigeinstrumente, Übertragung vom Datenspeicher, Geräte zur Anzeige oder Drucken von Daten auf Abruf und Geräte zur Erfassung von Orten, an denen die tägliche Arbeitszeit beginnt und endet.
Eine Woche bezeichnet den Zeitraum zwischen Montag 00:00 Uhr und Sonntag 24:00 Uhr.
Die wöchentliche Ruhezeit ist eine wöchentliche ununterbrochene Zeit, in der der Fahrer über seine Zeit frei verfügen kann, und umfasst die »regelmäßige wöchentliche Ruhezeit.
Die wöchentliche Lenkzeit ist die Gesamtfahrzeit während einer Woche.
Ein Dritter ist jede Person, die vom Anbieter nicht autorisiert ist und nicht der Kunde ist.
Uptime ist die Möglichkeit der ununterbrochenen Nutzung des Systems durch den Kunden auf monatlicher Basis. Sie wird als Prozentsatz ausgedrückt, in dem der Lieferant dem Kunden einen unterbrechungsfreien Betrieb der Anlage garantiert. Beträgt die Uptime beispielsweise 98 %, garantiert der Lieferant dem Kunden einen ununterbrochenen Betrieb des Systems gemäß der Gleichung: 30,4 [durchschnittliche Anzahl Tage pro Monat] * 98 % [Uptime] = 29,81 [Tage ununterbrochener Nutzung des Systems um der Kunde] – der Dezimalbetrag wird immer auf den kleineren Wert gerundet.
Eine Multi-Crew ist eine Crew bestehend aus mindestens zwei Fahrern, die das Fahrzeug bedienen. Während der ersten Stunde des Fahrens mit mehreren Besatzungen ist die Anwesenheit eines anderen oder anderer Fahrer nicht obligatorisch, während der restlichen Zeit jedoch obligatorisch.
Ein Fahrer ist eine Person, die ein Fahrzeug führt oder sich im Fahrzeug befindet, um bei Bedarf zum Führen zur Verfügung zu stehen.
Ein Fahrzeug ist ein Kraftfahrzeug, ein Zugfahrzeug, ein Anhänger oder eine Kombination dieser Fahrzeuge, die wie folgt definiert sind.
Fahrzeit , die Dauer der Fahrtätigkeit wurde erfasst.
AUFBAU EINER VERTRAGSBEZIEHUNG
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Das Vertragsverhältnis zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber beruht auf dem Abschluss des Mietvertrages auf einem gültigen Formular, in das unter anderem folgende Angaben eingetragen werden:
- Informationen über den Kunden, einschließlich der persönlichen Identifikationsnummer (USt.), Adresse für die Rechnungsstellung für erbrachte Dienstleistungen, Adresse für die Übermittlung von Benachrichtigungen, E-Mail-Adresse,
- Anzahl geleaster Systemlizenzen, zusätzliche Systemlizenzfunktionalitäten, zusätzliche Services,
- das Datum des Inkrafttretens des Vertrages, ab dem der Kunde für gemietete Lizenzen des Tacho CLOUD-Systems zur Zahlung einer monatlichen Miete verpflichtet ist,
- die Dauer des Vertragsverhältnisses in Monaten, d. h. ein Hinweis darauf, dass der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen wird,
- Erklärung des Kunden, dass er mit den Allgemeinen Nutzungsbedingungen vertraut ist und die Allgemeinen Nutzungsbedingungen akzeptiert.
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Der Tacho CLOUD-Service kann durch Abschluss eines Tacho CLOUD-Mietvertrags abgeschlossen werden.
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Gegenstand des Mietvertrages Tacho CLOUD ist die Anmietung von Lizenzen für das Computersystem Tacho CLOUD – ein System zum Fernabruf, Verarbeitung und Analyse von Daten des digitalen Fahrtenschreibers und der Fahrerspeicherkarten. Gemäß dem Tacho CLOUD-Mietvertrag mietet der Lieferant die im Tacho CLOUD-Mietvertrag angegebenen Systemlizenzen.
Die Geräte sind nicht Gegenstand dieses Tacho CLOUD-Mietvertrages, da im Falle des Vertragsabschlusses davon ausgegangen wird, dass der Kunde die Geräte vom Lieferanten gekauft hat oder bereits besitzt.
VERTRAGSÄNDERUNGEN
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Alle Vertragsänderungen werden von den Vertragsparteien mit einem neuen Mietvertrag geregelt.
VERTRAGSLAUFZEIT
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Der Mietvertrag der Tacho CLOUD kann befristet oder unbefristet abgeschlossen werden.
Die Vertragslaufzeit, für die der befristete Vertrag abgeschlossen wird, beginnt mit dem im Vertrag als Datum des Inkrafttretens des Vertrages bezeichneten Tag.
KUNDE VON DIENSTLEISTUNGEN
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ALFA LOGISTIKA wird mit jeder interessierten solventen natürlichen oder juristischen Person, die die folgenden Bedingungen erfüllt, einen Mietvertrag über die Nutzung der Computersystemdienste Tacho CLOUD abschließen:
- dass sie voll geschäftsfähig ist,
- Zugang zu allen für die Begründung eines Vertragsverhältnisses erforderlichen Daten und Kopien von Ausweisdokumenten nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu gewähren,
- die Zahlung von Verbindlichkeiten durch persönliche Einkünfte, dh Gelder auf dem Konto, über das sie tätig ist, zu garantieren,
- dass keine offenen fälligen Verpflichtungen gegenüber ALFA LOGISTICA aus bereits abgeschlossenen Verträgen bestehen
- dass ALFA LOGISTIKA nicht zuvor Forderungen im Zwangseintreibungsverfahren oder sonstigen gerichtlichen Verfahren gegen den Auftraggeber eingezogen hat
- dass zur Verwertung der Forderung von ALFA LOGISTIKA keine laufenden Zwangsvollstreckungsverfahren und Gerichtsverfahren gegen den Auftraggeber bestehen.
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ALFA LOGISTIKA kann den Abschluss eines Mietvertrages verweigern, wenn:
- der öffentliche Auftraggeber die in Artikel 8 genannten Bedingungen nicht erfüllt.
- der Verdacht besteht, dass die Angaben zur Identität, d. h. zur Rechtspersönlichkeit des Auftraggebers, seiner Zahlungsfähigkeit und Befugnisse oder Vertretungsberechtigung unrichtig oder unwahr sind,
- gegen den Auftraggeber ein Konkurs- oder ähnliches Verfahren eröffnet wurde oder dieser zahlungsunfähig oder überschuldet wird oder der Auftraggeber nach vernünftiger Einschätzung von ALFA LOGISTIKA sonstige Schwierigkeiten in seinen Geschäften oder bei der Erfüllung von Gläubigerpflichten hat,
- feststellt, dass der Kunde gegen die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder geltende Rechtsvorschriften verstoßen hat.
KUNDENINFORMATION UND DATENSCHUTZ
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Zum Zwecke der eindeutigen Identifizierung sowie der Begründung und Erfüllung beiderseitiger Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ist der Kunde verpflichtet, die Originale seiner Ausweisdokumente als
und Kopien davon vorzulegen und auf Verlangen von ALFA LOGISTIKA zusätzliche Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die ALFA LOGISTIKA für die Begründung oder Änderung des Vertragsverhältnisses für erforderlich hält. Andernfalls ist ALFA LOGISTIKA berechtigt, den Abschluss eines Vertrages abzulehnen, einen bestehenden Vertrag mit dem Auftraggeber zu ändern oder eine bestimmte Leistung zu erbringen.
Der Kunde ist materiell und strafrechtlich für die Richtigkeit seiner Angaben im Mietvertrag verantwortlich.
Der Kunde ist verpflichtet, ALFA LOGISTIKA jede Änderung der Daten unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen nach Eintritt der Änderung, schriftlich mitzuteilen. Sofern der Kunde ALFA LOGISTIKA nicht rechtzeitig über die Änderung der Daten informiert, haftet der Kunde für eventuelle Schäden des Lieferanten oder Dritter und können daher Rechnungen, Mahnungen und sonstige Benachrichtigungen von ALFA LOGISTIKA nicht zugestellt werden dem Kunden wird die Lieferung aufgrund der vorliegenden Daten gültig ausgeführt betrachtet.
Die Informationen im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis sind Geschäftsgeheimnis der Firma ALFA LOGISTIKA. ALFA LOGISTIKA erhebt, verarbeitet und nutzt Daten im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis gemäß den Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten.
Der Kunde stimmt zu, dass ALFA LOGISTIKA dem Kunden gemäß den geltenden Vorschriften des EU-Mitgliedstaats Informationen zur Verfügung stellen kann:
- Finanzinstituten, zur Bonitätsprüfung registrierten Unternehmen und zur Wahrung der berechtigten Geschäftsinteressen von ALPHA LOGISTICS an der Reduzierung des möglichen Risikos Daten zum Zwecke der Prüfung der Zahlungsfähigkeit des Kunden sowie Daten über Vertragsverletzungen mit dem Lieferanten zu erheben und zu verarbeiten Schaden, Reduzierung künftiger Schulden und Wahrung der Interessen des Kunden,
- Gläubigerbanken und Inkassobüros die erforderlichen Auskünfte zu erteilen, um die Abtretung von Forderungen der ALFA LOGISTIKA gegen den Auftraggeber zu ermöglichen und Forderungen gegen den Auftraggeber an Dritte, insbesondere Gläubigerbanken und Inkassobüros, zu übertragen, in der Weise und in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften.
LEISTUNGSBESCHREIBUNG
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Das Computersystem Tacho CLOUD ist ein effizienter Service für:
- Ferndownload von Daten von Fahrerspeicherkarten,
- Verarbeitung von Daten von digitalen Tachographen und Fahrerspeicherkarten,
- Analyse von Daten von digitalen Tachographen und Fahrerspeicherkarten,
- Archivierung digitaler Fahrtenschreiberdaten und Fahrerspeicherkarten.
Der Betrieb des Computersystems Tacho CLOUD entspricht vollständig der EG-Norm 561/2006 und den Rechtsvorschriften der Europäischen Union.
Die Nutzung des Computersystems Tacho CLOUD kann mit autorisierten juristischen Personen von ALFA LOGISTIKA oder mit autorisierten Handelsvertretern von ALFA LOGISTIKA vereinbart werden.
Das Tacho CLOUD-System besteht aus einem Benutzer- und einem Kontrollteil. Der Benutzerteil des Systems besteht aus der Computeranwendung Tacho CLOUD und der mobilen Anwendung, über die sich der Kunde mit der zentralen Datenbank verbindet und auf die Daten zugreift und Daten zu den Benutzerdaten des Kunden lädt.
Um sich mit dem Tacho CLOUD-System zu verbinden, werden dem Kunden Benutzerdaten (Benutzername und Passwort) zugewiesen. Der Benutzer gibt Benutzerdaten in das Login-Feld der Benutzeranwendung Tacho CLOUD auf einem persönlichen (lokalen) Computer oder mobilen Gerät ein.
Es ist möglich, Daten vom Tacho CLOUD-System an Software von Drittanbietern zu senden. Die Übermittlung von Daten an Drittsoftware bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von ALFA LOGISTIKA.
SYSTEMLIZENZEN
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Die Vermietung von Computersystemdiensten der Tacho CLOUD ist in Systemlizenzen unterteilt. Systemlizenzen definieren den Grad der möglichen Funktionalität des Computersystems Tacho CLOUD. Systemlizenzen können nicht gekauft, sondern nur für einen vereinbarten Zeitraum für eine vereinbarte Anzahl von Fahrern gemietet werden.
Alle Leistungen des Systems Tacho CLOUD, die nicht zum vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, werden gemäß der gültigen Preisliste der Firma ALFA LOGISTIKA, die auf der Website www.alfalogistika.hr veröffentlicht ist, gesondert berechnet.
Die Anzahl der geleasten Systemlizenzen entspricht der Anzahl der Fahrer, für die Daten von Fahrerspeicherkarten in das Tacho CLOUD-System importiert werden, und jede Tacho CLOUD-Lizenz ist nicht auf die Menge der importierten Daten pro Fahrer beschränkt, sondern für jeden erstellten Fahrer im Tacho CLOUD-System. . Eine (1) geleaste Systemlizenz gilt für einen (1) Fahrer, dessen Daten im Tacho CLOUD-System gespeichert sind oder sein werden, unabhängig von der Datenmenge oder der Anzahl der Datenübertragungen.
INTEGRATION IN DAS SYSTEM – SERVICEAKTIVIERUNG
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Die Aufnahme in das Computersystem Tacho CLOUD ist nur für Kunden des Computersystems Tacho CLOUD möglich, die einen Mietvertrag mit ALFA LOGISTIKA haben.
ALFA LOGISTIKA wird den Kunden in das System einbinden, dh den Service für alle vermieteten Systemlizenzen spätestens 24 (vierundzwanzig) Stunden nach Inkrafttreten des Vertrages freischalten.
Aus begründeten Gründen kann diese Frist mit schriftlicher Zustimmung beider Parteien um die nächsten 24 (vierundzwanzig) Stunden verlängert werden.
Durch den Beitritt zum ALFA LOGISTIKA-System ermöglicht es dem Kunden, mit den zugewiesenen Benutzerdaten auf das Computersystem Tacho CLOUD zuzugreifen.
Die Benutzerdaten (Benutzername und Passwort) werden dem Kunden an die vom Kunden im Mietvertrag angegebene E-Mail-Adresse zugestellt.
Der Anbieter ist weder für die Richtigkeit der E-Mail-Adresse des Kunden noch für Fehler und Sicherheitseinstellungen der E-Mail-Adresse des Kunden verantwortlich.
Der Kunde greift auf die Dienste des Computersystems Tacho CLOUD mit dem ihm zugewiesenen Benutzernamen und Passwort über die Netzwerkanwendung Tacho CLOUD zu.
Auf das Tacho CLOUD-System kann zugegriffen werden unter: www.portal.tacho-cloud.com
Benutzerdaten dürfen vom Kunden und seinen Bevollmächtigten verwendet werden.
Die Daten des Fahrers des öffentlichen Auftraggebers, für den die Aktivierung und Nutzung des Systems Tacho CLOUD beauftragt wurde, werden in das Computersystem Tacho CLOUD aufgenommen.
Die Anzahl der Fahrer, die der Kunde in das Tacho CLOUD-System aufnehmen kann, wird durch die Anzahl der geleasten Systemlizenzen bestimmt, wobei (1) eine Tacho CLOUD-Lizenz der Aufnahme von (1) einem Fahrer entspricht, dh Daten für (1) einen Treiber im Tacho CLOUD-System. Die Anzahl der geleasten Lizenzen ist im Tacho CLOUD-Mietvertrag angegeben.
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Der Kunde tritt dem Tacho CLOUD-System nach Unterzeichnung des Tacho CLOUD-Mietvertrags bei. Die Anzahl der Systemlizenzen, die der Kunde in das Tacho CLOUD-System einbindet, ist im Mietvertrag festgelegt. Die im Mietvertrag angegebene Anzahl von Systemlizenzen stellt die Anzahl der Systemlizenzen dar, die der Kunde während des Vertragsverhältnisses nutzen wird oder zu deren Nutzung berechtigt ist.
Eine Erhöhung der Systemlizenzen, die die vereinbarte Anzahl von Systemlizenzen überschreitet, wird vom Lieferanten und dem Auftraggeber durch einen neuen Mietvertrag oder eine Anlage zum bestehenden Mietvertrag geregelt.
Durch die Anmietung von Lizenzen übt der Kunde das Recht aus, die Dienste des Tacho CLOUD-Systems für die Anzahl der vertraglich vereinbarten Lizenzen zu nutzen.
Der Abrechnungszeitraum ist monatlich, Rechnungen für Systemlizenzen werden im laufenden Monat für jeden Vormonat für die im Mietvertrag angegebene Anzahl Systemlizenzen bzw. für die tatsächliche Anzahl aktiver Tacho CLOUD Systemlizenzen ausgestellt, wenn deren Anzahl höher ist . des Vertragsnehmers.
Der Status eines einzelnen Fahrers wird ausschließlich vom Auftraggeber in der Weise gepflegt, dass er den Führerschein/die Fahrerlaubnis selbstständig im System deaktivieren muss, damit die Systemlizenz nicht belastet wird.
Wenn die Lizenz inaktiv ist oder deaktiviert wurde, wird die Systemlizenz automatisch für jeden Fahrer aktiviert, wenn die Daten von der Speicherkarte dieses Fahrers in das Tacho CLOUD-System übertragen werden.
Ist die Anzahl der Systemlizenzen geringer als die vereinbarte Anzahl der Systemlizenzen, wird die Anzahl der vereinbarten Systemlizenzen berechnet.
Ist die Anzahl der Systemlizenzen größer als die Anzahl der vertraglich vereinbarten Systemlizenzen, wird die tatsächliche Anzahl der aktiven Systemlizenzen berechnet.
TRENNEN VOM SYSTEM
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Der Ausschluss des Kunden aus dem Computersystem Tacho CLOUD kann erfolgen als Folge von:
- Beendigung des Mietvertrages,
- höhere Gewalt,
- in anderen Fällen, wenn der Lieferant nach den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berechtigt ist, die Systemlizenzen des Kunden vom System auszuschließen und ihm den Zugang zum System zu verweigern.
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Nach dem Trennen des Kunden vom Computersystem Tacho CLOUD kann der Kunde nicht mehr über die Benutzerdaten auf die Dienste des Computersystems Tacho CLOUD zugreifen und seine Anmeldung am System wird gesperrt.
ALFA LOGISTIKA kann den Auftraggeber vom System ausschließen, wenn der Auftraggeber den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, des Mietvertrages oder den geltenden gesetzlichen Vorschriften zuwiderhandelt.
Die Kosten für die Abschaltung vom System und eine eventuelle Wiederaufnahme in das System trägt der Auftraggeber. Die Kosten für die Abschaltung und Wiederverbindung werden nach der gültigen Preisliste der Firma ALFA LOGISTIKA berechnet, die auf der Website www.alfalogistika.hr veröffentlicht ist.
SCHUTZ VOR MISSBRAUCH
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Nach Abschluss des Mietvertrages macht ALFA LOGISTIKA den Kunden mit den Bedingungen und Regeln der Nutzung des Computersystems Tacho CLOUD vertraut.
Während der Laufzeit des Mietvertrages ist der Kunde verpflichtet, die Allgemeinen Nutzungsbedingungen des Systems einzuhalten und das Tacho CLOUD-System entsprechend zu nutzen.
Der Kunde ist verpflichtet, für die Sicherheit seiner Benutzerdaten zu sorgen und den Benutzernamen und das Passwort zu ändern, sobald er deren unbefugte Verwendung vermutet. Der Kunde haftet in vollem Umfang für alle Schäden, die durch die unbefugte Verwendung von Benutzerdaten verursacht werden, sowie für alle unter seinen Benutzerdaten veröffentlichten Inhalte. Der Anbieter haftet nicht für Fälle von Passwortmissbrauch.
Bei Verdacht auf unbefugte Nutzung des Benutzernamens und des Passworts hat der Kunde den Tacho CLOUD-Dienstleister unverzüglich mündlich und schriftlich zu informieren. Bei mündlicher Bekanntmachung ist der öffentliche Auftraggeber verpflichtet, Datum, Uhrzeit der Bekanntmachung und den Namen des Absenders festzuhalten.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die mündliche Mitteilung mit allen Angaben unverzüglich oder spätestens binnen 24 Stunden zu bestätigen, andernfalls gilt die mündliche Mitteilung als nicht erfolgt. Im Falle einer Meldung des Diebstahls des Benutzernamens und des Passworts oder seiner unbefugten Verwendung wird die Firma ALFA LOGISTIKA den Zugang zu den Diensten spätestens (24) 24 Stunden nach Erhalt der Benachrichtigung des Kunden sperren.
VERTRAULICHKEIT UND SCHUTZ DES GEISTIGEN EIGENTUMS
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Alle geistigen Eigentumsrechte für den Tacho CLOUD-Dienst liegen beim Anbieter. Der Kunde erwirbt durch Vertrag keine Rechte an diesen Schutzrechten, mit Ausnahme der Nutzungsrechte, die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich genannt sind.
Beide Parteien verpflichten sich, alle ihnen zur Durchführung dieses Vertrages zugänglichen kaufmännischen und technischen Informationen mindestens drei (3) Jahre nach Vertragsende als Geschäftsgeheimnis zu bewahren. Dies wird auch bei Beendigung des Vertrages der Fall sein.
TECHNISCHE MINDESTANFORDERUNGEN FÜR DEN BETRIEB DES TACHO CLOUD SYSTEMS
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Der Kunde muss die technischen Mindestvoraussetzungen erfüllen, um ungehindert auf das Tacho CLOUD-System zugreifen zu können.
BETRIEBSSYSTEM
MS Windows, Linux, Mac OS, iOS, Android
INTERNETVERBINDUNG
Mindest-Download-Geschwindigkeit 2 Mbit/s.
Minimale Upload-Geschwindigkeit 0,5 MB / s.
Für den reibungslosen Betrieb der Anwendung ist eine reibungslose und stabile Internetverbindung erforderlich. Ohne Internetverbindung oder wenn die Internetverbindung unter den angegebenen Parametern liegt, funktioniert das Computersystem Tacho CLOUD nicht, dh es kann sich nicht mit der zentralen Datenbank des Computersystems Tacho CLOUD verbinden.
MINDESTANFORDERUNGEN AN DIE HARDWARE DER LOKALEN COMPUTER DES KUNDEN
Prozessorgeschwindigkeit: mindestens 1,5 GHz.
RAM: mindestens 4 GB RAM.
Festplatte: Mindestens freie Kapazität 5 GB.
Ständige Internetverbindung zur Verfügung gestellt.
Geschützt gegen Computerviren.
Installierter Internetbrowser: Internet Explorer, Mozilla Firefox, Google Chrome, Opera, Safari.
MINDESTANFORDERUNGEN AN HARDWARE FÜR MOBILGERÄTE
Prozessorgeschwindigkeit: mindestens 1,0 GHz.
RAM: mindestens 512 MB RAM.
Festplatte: Mindestens freie Kapazität 1 GB.
Ständige Internetverbindung zur Verfügung gestellt.
Geschützt gegen Computerviren.
Internetbrowser installiert
SERVICEQUALITÄT
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Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Dienste des Computersystems Tacho CLOUD aufgrund von Notdienstarbeiten an der zentralen Datenbank periodisch abzuschalten. Während dieser Stillstände stellt der Lieferant sicher, dass diese so kurz wie möglich dauern. Der Lieferant wird den Kunden über solche Ausschlüsse im Voraus auf der Website www.alfalogistika.hr informieren.
Die monatliche Miete wird nicht reduziert, weil die Dienste von Tacho CLOUD aufgrund der Arbeiten aus den vorherigen Absätzen dieses Artikels nicht genutzt werden können.
EINREICHUNG DER BESCHWERDE DES KUNDEN
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Der Kunde kann eine Beschwerde bezüglich der Erbringung der Tacho CLOUD-Dienste, der Qualität der bereitgestellten Dienste, des Betrags der erbrachten Leistung und einer Beschwerde wegen Verletzung der Bestimmungen des Mietvertrags einreichen. Der Widerspruch muss die ihm zugrunde liegenden Tatsachen und Beweismittel enthalten.
Die Reklamation wird schriftlich an die gültige E-Mail-Adresse des Lieferanten, die auf der Website www.alfalogistika.hr aufgeführt ist, oder per Einschreiben eingereicht.
Die Beschwerde muss innerhalb von 8 (acht) Tagen nach Kenntnis der Handlung oder Unterlassung von ALPHA LOGISTICS eingereicht werden, aufgrund derer die Beschwerde eingereicht wird.
Reklamationen über den Rechnungsbetrag sind innerhalb von 8 (acht) Tagen ab Fälligkeit der Rechnung an die auf der Website www.alfalogistika.hr angegebene gültige E-Mail-Adresse des Lieferanten oder per Einschreiben zu richten.
Der Lieferant verpflichtet sich, innerhalb von 8 (acht) Tagen ab dem Datum des Eingangs der Beschwerde des Kunden in beschreibender Weise auf die Reklamation zu antworten.
HAFTUNG FÜR SCHÄDEN
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ALFA LOGISTIKA haftet nicht für Störungen im System und mögliche Schäden, die dem Kunden entstehen würden durch:
- Fehler, Störungen oder Fehlfunktionen der Internetverbindung zwischen dem Diensteanbieter und dem Kunden,
- Verlust oder Verfremdung von Benutzername und Passwort (Benutzerdaten),
- Nichteinhaltung der Bestimmungen des Mietvertrages, dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Empfehlungen oder ausdrücklicher Weisungen des Anbieters,
- Betriebssystem- oder Internetbrowserfehler.
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Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die durch die Veröffentlichung oder unbefugte Verwendung von Daten entstehen bei: Einbruch in das Computersystem, Verlust oder Offenlegung des Benutzerpassworts, fahrlässiger Aufbewahrung des Benutzerpassworts.
- Artikel
Der Lieferant ist nicht verantwortlich und übernimmt keine Garantie für Schäden und Fehler, die durch die Software des Tacho CLOUD-Systems entstehen würden. In keinem Fall haftet der Lieferant für Schäden, insbesondere Schäden aus entgangenem Gewinn, Betriebsunterbrechung, Verlust von Geschäftsinformationen, Rechtsverletzungen, strafrechtlichen Sanktionen oder sonstigen Schäden materieller oder ideeller Art, die aus der Nutzung oder Unfähigkeit, die Dienste zu nutzen. Tacho CLOUD-System.
- Artikel
In sonstigen Fällen der Schadenersatzhaftung, die von den Bestimmungen der §§ 22-24 nicht erfasst sind, haftet der Lieferer verschuldensunabhängig nur für gewöhnliche Schäden (Sachminderung). Die Schadensersatzhaftung des Anbieters ist begrenzt auf die durchschnittliche Monatsmiete des Geschädigten während der letzten sechs Monate vor dem Schadensereignis bzw das schädliche Ereignis. weniger als sechs Monate.
Bei der Feststellung von Fehlern und Unregelmäßigkeiten, dh des Schadenseintritts, hat der Auftraggeber alles ihm Zumutbare zu tun, um den Schaden und/oder die schädlichen Folgen zu mindern.
WARTUNG UND WARTUNG
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Im Rahmen des Vertrages stellt der Lieferant dem Kunden eine ordnungsgemäße Wartung und Instandhaltung der Tacho CLOUD-Software sicher.
Mängel im Betrieb des Computersystems Tacho CLOUD, die nicht durch unbefugte Verwendung von Benutzername und Passwort entstanden sind, werden vom Anbieter schnellstmöglich behoben.
Wartungsreaktionszeiten und Wartungsfristen werden durch das auf der Website www.alfalogistika.hr veröffentlichte Service Level Agreement (SLA) definiert. Es gibt drei (3) Servicestufen, die mit dem Kunden vertraglich vereinbart werden. Der Servicegrad ist im Vertrag festgelegt.
Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistung gemäß den Bestimmungen des Service Level Agreements ist auf dem Mietvertrag angegeben.
- Artikel
Der Kunde wird den Lieferanten über die Unmöglichkeit der Nutzung des Tacho CLOUD-Systems und andere mögliche Fehler beim Betrieb des Tacho CLOUD-Systems unter den auf der Website www.alfalogistika.hr angegebenen Kontakten informieren.
- Artikel
Wenn der Kunde die Unfähigkeit zur Nutzung des Systems und andere mögliche Fehler im System nicht in der im vorherigen Artikel beschriebenen Weise mitteilt oder wenn der Kunde bei Verdacht auf unbefugte Verwendung des Benutzernamens nicht gemäß Artikel 17 handelt und Passwort hat der Kunde kein Recht, den Rechnungsbetrag zu beanstanden.
PREISE UND ZAHLUNGEN
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Die Leistungen des Systems Tacho CLOUD werden gemäß der auf der Website www.alfalogistika.hr veröffentlichten gültigen Preisliste und gemäß dem Mietvertrag bezahlt und berechnet.
Die Preise der monatlichen Miete der Leistungen des Anbieters sind in der Preisliste festgelegt, die Bestandteil des Mietvertrages zwischen Anbieter und Auftraggeber ist.
Der Lieferant stellt an jedem ersten Tag des Monats für den Vormonat eine Rechnung für die vertragsgemäßen Leistungen aus. Die Zahlungsfrist beträgt 10 (zehn) Tage ab Rechnungsdatum.
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Der Anbieter verrechnet die Leistungen monatlich, sofern nicht im Mietvertrag oder nach dessen Abschluss schriftlich ein anderes Zahlungsintervall vereinbart wurde.
Der Auftraggeber zahlt die Miete für den laufenden Monat gemäß der ausgestellten Rechnung bis zum 10. des laufenden Monats für den Vormonat auf das in der ausgestellten Rechnung angegebene Bankkonto des Anbieters.
Der Kunde ist verpflichtet, die Miete ab dem im Mietvertrag angegebenen Tag als dem Tag des Inkrafttretens des Vertrages zu zahlen.
Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Preise der Dienstleistungen zu ändern. Über Preisänderungen informiert der Lieferant den Kunden rechtzeitig, mindestens einen Monat vor Inkrafttreten der neuen Preise auf der Website www.alfalogistika.hr. oder durch Senden einer Mitteilung an die E-Mail-Adresse des Kunden.
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Die monatliche Miete für Systemlizenzen berechnet sich wie folgt:
– Miete wird für den Vormonat im laufenden Monat berechnet,
– die Miete für den ersten und letzten Monat der erbrachten Leistung wird für den ganzen Monat berechnet,
Die Höhe der monatlichen Miete entspricht der Anzahl der vom Kunden genutzten Systemlizenzen, es sei denn, die Anzahl der Systemlizenzen ist größer als die im Mietvertrag vereinbarte Anzahl von Lizenzen; in diesem Fall wird die monatliche Miete nach dem tatsächlichen . berechnet Anzahl der im Abrechnungszeitraum verwendeten Systemlizenzen. .
Der Kunde ist verpflichtet, alle Kosten (Miete) zu zahlen, die durch die Nutzung des Computersystems Tacho CLOUD durch einen Dritten entstehen.
PROBEZEIT
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Der Kunde und der Anbieter können zum Zwecke der Ermittlung der Vorteile der Tacho CLOUD-Dienste einen Vertrag über die Probenutzung des Dienstes abschließen, auf dessen Grundlage der Anbieter dem Kunden die Nutzung des Tacho CLOUD-Computersystems während des Probezeitraums ermöglicht .
Die Testphase dauert (30) Tage, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Eröffnung des Benutzerkontos für den Kunden.
Es gibt keine Probezeit.
Über eine Probezeit kommt kein Vertrag zustande.
PFLICHTEN DER VERTRAGSPARTEIEN
- Artikel
Der Lieferant verpflichtet sich:
- den Kunden spätestens an dem im Mietvertrag als Frist für die Aufnahme in das System angegebenen Tag in das Tacho CLOUD-System aufzunehmen,
- bieten dem Kunden eine Grundausbildung gemäß den Preisen aus der Preisliste der zusätzlichen Dienstleistungen, die auf der Website www.alfalogistika.hr veröffentlicht sind.
- dem Kunden eine Weiterbildung zu den Preisen aus der auf der Website www.alfalogistika.hr veröffentlichten Preisliste der zusätzlichen Dienstleistungen anzubieten.
- Wartung und Pflege der Software des Tacho CLOUD-Systems für die Dauer des Mietvertrages,
- dem Kunden Kundensupport gemäß den Vertragsbestimmungen auf dem auf der Website www.alfalogistika.hr veröffentlichten Serviceniveau zu leisten.
- die vertraglichen Verpflichtungen ordnungsgemäß, fristgerecht und berufsmäßig erfüllen,
- Benennen Sie Telefon- und E-Mail-Kontakte, über die die Aufträge professionell und zeitgerecht ausgeführt werden, und lösen Sie die Beschwerden des Kunden unter der Webadresse www.alfalogistika.hr.
- geeignete Maßnahmen zum Schutz der Geschäftsdaten des Kunden ergreifen,
- personenbezogene Daten gemäß den Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten verwenden,
- technische und geschäftliche Informationen, Daten und Dokumentationen aus dem Vertragsverhältnis und der Tätigkeit des Auftraggebers auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses geheim zu halten.
- Artikel
Der Kunde verpflichtet sich:
- das Tacho CLOUD-System als guten Manager nutzen,
- das Tacho CLOUD-System gemäß den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nutzen,
- technische und geschäftliche Informationen, Daten und Dokumentationen aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Anbieter auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses als Geschäftsgeheimnis zu bewahren,
- alle Verpflichtungen aus dem Vertrag innerhalb der Frist erfüllen.
HÖHERE GEWALT
- Artikel
Als höhere Gewalt gilt der Eintritt von Umständen, die die Erfüllung von Vertragspflichten der einen oder anderen Vertragspartei verhindern, die nach Abschluss des Vertragsverhältnisses eingetreten sind und die Vertragsparteien diese bei Vertragsschluss nicht vorhersehen, verhindern oder vermeiden konnten vom Vertrag. Seiten.
Im Falle höherer Gewalt hat die Vertragspartei, in der sie entstanden ist, die andere Partei schriftlich über den Eintritt oder das Ende der höheren Gewalt zu benachrichtigen sowie alle zumutbaren Maßnahmen zu treffen, um die Folgen der höheren Gewalt zu beseitigen oder zu mindern.
Bei Schäden durch höhere Gewalt ist jeder Vertragspartner verpflichtet, den eigenen Schaden, dh die durch höhere Gewalt entstandenen Kosten, zu tragen.
ÜBERTRAGUNG DES VERTRAGES
- Artikel
Der Vertrag kann auf eine andere juristische oder natürliche Person übertragen werden, wenn der neue Kunde (Nachfolger) weiterhin die Dienste des bereits beim Kunden (Vorfahren) aktiven Systems Tacho CLOUD nutzt.
Auf Wunsch des Auftraggebers (Vorfahren) wird ALFA LOGISTIKA den Vertrag durch Abschluss eines Mietvertrages mit einem neuen Auftraggeber (Nachfolger) nach Maßgabe dieser AGB auf eine andere Person, dh einen neuen Auftraggeber (Nachfolger) übertragen, sofern der Vorfahre hat alle fälligen Verpflichtungen ordnungsgemäß beglichen. bis zum Datum des Überweisungsantrags. Der Vorfahre ist verpflichtet, die Rechnung für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen in dem Monat, in dem der Vertrag übertragen wurde, bis zum Tag der Übertragung zu begleichen, und der neue Kunde (Nachfolger) ist verpflichtet, die Rechnung für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen nach der Übertragung zu begleichen .
- Artikel
Im Falle des Todes des Auftraggebers einer natürlichen Person oder des Erlöschens einer juristischen Person kann der Erbe oder Rechtsnachfolger die Übertragung des Vertrages beantragen.
Der Vertrag mit allen Rechten und Pflichten geht erst dann auf den neuen Auftraggeber (Nachfolger) über, wenn ALFA LOGISTIKA den Antrag auf Übertragung des Vertrages gemäß den Bestimmungen der Artikel 8 und 9 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen annimmt.
- Artikel
Der neue Auftraggeber (Nachfolger) erklärt sich damit einverstanden, dass er zusammen mit dem bisherigen Auftraggeber (Vorfahre) für alle Verpflichtungen gegenüber ALFA LOGISTICA im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Lieferantenleistungen durch den bisherigen Auftraggeber (Vorfahre) gesamtschuldnerisch haftet, die nach Vertragsübergang fällig werden , aufgrund ausdrücklicher Zustimmungen zur gesamtschuldnerischen Haftung für die Schulden des im Antrag auf Übertragung des Vertrages genannten früheren Auftraggebers (Vorfahren).
BEENDIGUNG DES VERTRAGSVERHÄLTNISSES
- Artikel
Ein auf unbestimmte Zeit geschlossener Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von 3 (drei) Monaten gekündigt werden.
Die dreimonatige Kündigungsfrist beginnt am ersten Tag des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Kündigung bei der Vertragspartei eingegangen ist, gegenüber der der Vertrag gekündigt wird.
Der Vertrag endet am letzten Tag der Kündigungsfrist.
Die Stornierung erfolgt schriftlich und erfolgt per Einschreiben mit Rückschein.
- Artikel
Ein auf einen bestimmten Zeitraum abgeschlossener Vertrag nach Ablauf der Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um den gleichen Zeitraum, der im Mietvertrag angegeben ist.
Der Kunde kann dem Anbieter spätestens drei (3) Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich mitteilen, dass er den Vertrag nicht um einen neuen Zeitraum verlängern möchte, in diesem Fall endet der Vertrag zum Ende der ursprünglichen Laufzeit abgeschlossen.
- Artikel
Die Bestimmungen des vorherigen Artikels über die automatische Vertragsverlängerung gelten nicht, wenn der Kunde eine natürliche Person ist, die keine registrierte Tätigkeit ausübt, oder wenn der Mietvertrag vorsieht, dass der Vertrag nicht automatisch verlängert wird und in diesem Fall der Vertrag endet.
- Artikel
Ein von einer natürlichen Person als Kunde abgeschlossener befristeter Vertrag und ein befristeter Vertrag, der sich nicht automatisch verlängert, kann vom Kunden vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt werden.
Ein automatisch verlängerter befristeter Vertrag (für den Artikel 41 nicht gilt) kann vom öffentlichen Auftraggeber spätestens zum Beginn des Zeitraums von drei Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt werden.
Die Kündigung ist dem Lieferanten schriftlich per Einschreiben mit Rückschein an die im Gerichtsregister eingetragene Adresse des Lieferanten zuzustellen.
Der Vertrag endet durch Zustellung der Kündigung an den Lieferanten.
In allen in diesem Artikel genannten Fällen der Vertragsauflösung ist der Kunde verpflichtet, alle monatlichen Gebühren aus dem Vertrag bis zum Ende der Vertragslaufzeit zu zahlen.
- Artikel
Unabhängig davon, ob der Vertrag auf bestimmte oder unbestimmte Zeit geschlossen wird, hat der Anbieter das Recht, den Kunden von der Nutzung des Computersystems Tacho CLOUD bis zur Zahlung der Kosten der erbrachten Dienstleistungen auszuschließen. Der Lieferant wird den Kunden zunächst mit einer Mahnung nach folgendem Zeitplan verwarnen:
Wenn der Kunde mit der Zahlung von einem (1) mehr als 15 Tage ab Fälligkeit in Verzug ist, wird der Anbieter den Kunden mit einer Mahnung verwarnen und dem Kunden den Zugang zu Tacho CLOUD verweigern und ihn in einer schriftlichen Mahnung auf die Verpflichtungen aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
Wenn der Kunde seinen Verpflichtungen aus der Nichtbezahlung einer (1) oder mehrerer ausstehender Rechnungen oder nach dreißig (30) Tagen ab dem Fälligkeitsdatum der ersten ausgestellten Rechnung nicht nachkommt, wird der Lieferant das Mietverhältnis kündigen und das Mietverhältnis in per Post schreiben. an den Client.
In jedem Fall kann der Lieferant, ungeachtet seiner Erfüllung der Verpflichtungen aus den Rechnungen, den Kunden unverzüglich vom System ausschließen und den Vertrag kündigen, wenn er feststellt, dass der Kunde den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zuwiderhandelt, leasen oder anwendbares Recht.
- Artikel
Kündigung, Kündigung des Vertrages und alle schriftlichen Mitteilungen aus diesem Kapitel sind per Einschreiben mit Rückschein an die im Gerichtsregister eingetragene Anschrift des Anbieters oder an die im Mietvertrag angegebene Anschrift des Auftraggebers oder an eine andere Adresse des Kunden. dem Lieferanten nach Abschluss des Mietvertrages schriftlich mitgeteilt.
Der Vertragspartner, der die Postsendung nicht abholt, trägt das Risiko der fehlenden Zustellung.
Als Nachweis für die Zusendung bzw. Nichterhalt aller geplanten schriftlichen Unterlagen per Post gibt es einen Auszug zur empfohlenen Zusendung von Unterlagen mit Rückschein des Kurierdienstes, an den die Unterlagen geliefert werden.
- Artikel
Im Falle einer Kündigung des befristeten Mietverhältnisses vor Vertragsende ist der Auftraggeber verpflichtet, alle bis zum Vertragsende verbleibenden Restgebühren zu zahlen.
Die restlichen Gebühren sind im Falle einer vorzeitigen Vertragsauflösung durch den Kunden oder durch den Anbieter, wenn der Anbieter den Vertrag gemäß Artikel 43 kündigt, vom Kunden zu zahlen.
STREITBEILEGUNG
- Artikel
Die Vertragsparteien werden alle möglichen Streitigkeiten gütlich beilegen. Falls die Parteien die Streitigkeit nicht gütlich beilegen, ist das zuständige Gericht in Zagreb (Republik Kroatien).
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- Artikel
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am Tag ihrer Veröffentlichung auf der Website www.alfalogistika.hr in Kraft.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Dienstleister, mit denen der Mietvertrag nach Inkrafttreten dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossen wurde.
ALFA LOGISTIKA behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. In diesem Fall wird ALFA LOGISTIKA die Kunden schriftlich oder elektronisch über die beabsichtigten Änderungen und ihr Recht zur Kündigung des Vertrages informieren, spätestens mit Veröffentlichung dieser Änderungen auf der Website www.alfalogistika .Std.
Im Falle von Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten diese für bestehende Kunden innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum ihrer Veröffentlichung in Kraft. Erfolgen die Änderungen ausschließlich zugunsten des öffentlichen Auftraggebers, gelten sie am Tag der Veröffentlichung für bestehende öffentliche Auftraggeber.
Sind die Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Auftraggeber ungünstiger als die zuvor vereinbarten Bedingungen, hat der Auftraggeber das Recht, den Vertrag innerhalb von 30 Tagen ab Veröffentlichung dieser Änderungen kostenfrei zu kündigen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 01.10.2020 in Kraft. Jahre.