ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VON ALFA LOGISTIKA d.o.o.
UM GPS-CLOUD.COM COMPUTERSYSTEMDIENSTE BEREITSTELLEN
EINLEITENDE BESTIMMUNGEN
- Artikel
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehungen zwischen der Firma ALFA LOGISTIKA GmbH. Andrije Hebranga 16, 47 000 Karlovac, OIB: 02706843298, als autorisierter Anbieter von Computersystemdienstleistungen (nachfolgend auch ALFA LOGISTIKA, Systemlieferant oder Lieferant) und dem Kunden des Computersystemdienstes (im Folgenden: der Kunde).
Die Rechte und Pflichten des Anbieters und des Auftraggebers richten sich neben diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach den Bestimmungen eines gegenseitig geschlossenen Mietvertrages und der jeweils gültigen Preisliste der Leistungen, die eine Aufstellung der gültigen Leistungspreise enthält.
Bei Abschluss eines Mietvertrages oder eines Probenutzungsvertrages informiert ALFA LOGISTIKA den Kunden über diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Preisliste der ALFA LOGISTIKA Dienstleistungen zur Erbringung von Computersystemdienstleistungen Gps-cloud.com (nachfolgend: die Preisliste), die der Kunde durch Unterzeichnung des Mietvertrags oder des Probenutzungsvertrags bestätigt.
Mit der Unterzeichnung des Mietvertrages akzeptiert der Kunde alle Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Bei Widersprüchen zwischen den Bestimmungen des Mietvertrages und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die Bestimmungen des Mietvertrages.
Für die Beziehungen zwischen Lieferanten und Kunden, die nicht durch den Mietvertrag oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt sind, gilt das geltende Recht der Republik Kroatien.
Das von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgedeckte Computersystem ist das System Gps-cloud.com.
BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
- Artikel
Prozessorgeschwindigkeit
Ist ein Maß für die Prozessorgeschwindigkeit. Die Maßeinheit ist die Betriebstaktfrequenz (MHz (Megahertz) und GHz (Gigahertz)). Die Prozessorgeschwindigkeit ist einer der Hauptparameter, der die Ausführungsgeschwindigkeit von Computerprogrammen definiert.
Zentrale Datenbank
Ist ein Rechenzentrum, auf das der Kunde über Anwendungen (Desktop-Anwendungen oder mobile Anwendungen) zugreift und es dem Kunden ermöglicht, die Position des Objekts auf digitalen Karten grafisch anzuzeigen, den Fahrzeugbetrieb anzuzeigen, Berichte zu senden und zu empfangen, vorherige Routen zu analysieren, verschiedene Berichte zu erstellen, usw.
Demokonto
Dies sind Benutzerdaten, mit denen es möglich ist, auf ein Computersystem zuzugreifen und im System an realen Beispielen zu arbeiten. Das Demokonto hat eine bestimmte Laufzeit, nach der sich die Demo-Benutzerdaten ändern.
Demontage
Ist die Demontage von Geräten aus dem Objekt.
Zusätzliche Ausrüstung
Sind alle Geräte, die nicht zur Grundausstattung gehören.
Herunterladen
Empfängt eine Datei von einem Remote-Computer an einen PC. Dieses Verfahren gilt beispielsweise beim Herunterladen von Dateien aus dem Internet auf einen lokalen / PC. Die gegenteilige Aktion wird als Upload bezeichnet.
Flottenmanagement
Ist ein weiter gefasster Begriff als der Begriff GPS-Tracking, der das GPS-Tracking-System selbst und seine Anwendung durch zusätzliche Softwarelösungen innerhalb verschiedener Geschäftsprozesse und Branchen (Verkauf, Beschaffung, Lagerhaltung, Routenoptimierung, Buchhaltung etc.) umfasst.
GPS (Globales Positionsbestimmungssystem)
Ist ein System zur Bestimmung der Geolokalisierung mithilfe eines Satellitensignals.
GPS-Verfolgung / GPS-Tracking / GPS-ortung
Impliziert Einsicht in den Ort des Objekts, die Geschwindigkeit des Objekts und die Aktivität des Objekts in Zeit und Raum. Einblicke werden auf einer kartografischen und tabellarischen Anzeige durch Anwendungen erzielt.
GPS/GSM-Terminal
Ist eine Einheit bestehend aus einem GPS/GPRS-Modul, einer SIM-Karte und einer Antenne zum Empfangen von Satelliten und zum Senden von Funksignalen. Das GPS / GSM-Terminal ist ein integraler Bestandteil des Computersystems. In der Anlage installiert, überwacht es jederzeit Position und Zustand der angeschlossenen Geräte in der Anlage.
Hardware
Ist ein physischer, greifbarer Teil von computerelektronischen Geräten. Hardware ändert sich viel seltener als Software. Deshalb gibt es solche Namen, denn im Englischen bedeutet „soft“ weich, während „hard“ hart bedeutet. Die Leistungsfähigkeit computer-elektronischer Geräte hängt in höchstem Maße von der Hardware und deren Qualität ab.
Tracking-Hardware
Sind Maschinenkomponenten, die das Sammeln und Übertragen von Daten von einem Objekt an ein System ermöglichen.
IMEI-Nummer
Ist eine Abkürzung des englischen Wortes: „International Mobile Equipment Identity“ und stellt eine eindeutige Nummer (15-stellige Nummer oder 16-stellige IMEISV-Nummer) dar, die jedem GPS/GSM-Terminal (GSM, WCMDA, iDEN) zugewiesen wird. Die IMEI-Nummer wird in GSM-Netzen als Identifikationsnummer verwendet, bei der der Betreiber den Zugang zum Mobilfunknetz erlaubt oder nicht erlaubt. Wenn der Konzessionär einer bestimmten IMEI-Nummer den Netzzugang verweigert, kann diese Einrichtung trotz gültiger SIM-Karte nicht genutzt werden.
Integration
Ist die Verbindung eines Computersystems mit anderen Computersystemen, die nicht zu den betreffenden Computersystemen gehören, und zum Zwecke des Austauschs von vom Anbieter angegebenen Daten, die zum Zeitpunkt nach Aufforderung durch den Kunden möglich sind.
Zahlungsintervall
Ist das Zeitintervall zwischen zwei Zahlungen, also die Häufigkeit der Zahlungen, kann das Zahlungsintervall sein: monatlich, halbjährlich oder jährlich.
Intervention
Ist die Reparatur oder der Austausch der installierten Ausrüstung auf der Anlage durch eine vom Lieferanten autorisierte Person.
Abschaltung vom System
Ist eine Aktion, durch die der Kunde am weiteren Zugriff auf das Computersystem gehindert wird, indem die Benutzerdaten gesperrt werden, mit denen sich der Kunde am System anmeldet. Die Trennung vom System bedeutet auch das Deaktivieren des Datenverkehrs auf allen GPS / GSM-Terminals, die mit dem Computersystem verbunden sind. Wir unterscheiden zwischen vorübergehender und dauerhafter Trennung vom System, temporär bedeutet die Sperrung von Benutzerdaten für die Anmeldung, während dauerhafte Trennung auch die Unterbrechung des Datenverkehrs impliziert.
Anbieter
Ist ein autorisierter Anbieter aller von Computersystemen bereitgestellten Dienste. Autorisierter Dienstleister des Computersystems ist die Firma ALFA LOGISTIKA GmbH. (im Folgenden: ALFA LOGISTIKA)
Berichterstattung
Es ist die Organisation von Informationen, die von Objekten aus einer zentralen Datenbank gesammelt wurden, in einer aussagekräftigen Darstellung von Daten und in einem aussagekräftigen (menschenlesbaren) Format.
Garantiezeit
Ist die Zeit, in der der Kunde das Recht auf Wartung, Reparatur oder Ersatz des Geräts ausübt, wenn die elektronischen Schaltkreise des Geräts ausfallen. Die Gewährleistungsfrist ist auf dem Vertragsformular angegeben, das von beiden Parteien unterzeichnet wird.
Gerätegarantie
Ist der Kunde berechtigt, das Gerät innerhalb der Gewährleistungsfrist zu reparieren oder zu ersetzen, wenn ein Material-, Verarbeitungs- oder Konstruktionsfehler vorliegt.
Kommunikation
Ist die Fähigkeit, Sprachnachrichten, Textnachrichten, Bilder auszutauschen, Geolokalisierungen zu senden und Routen zwischen einem mit Computersystemen verbundenen Objekt zu senden.
Kommunikationsterminal
Ist eine Einheit, die den Kommunikationsaufbau von jedem einzelnen Client-Objekt zur zentralen Datenbank ermöglicht.
Konzessionär
Ist eine juristische Person, die Dienste innerhalb eines bestimmten Telekommunikationsnetzes erbringt und die rechtliche und tatsächliche Kontrolle aller Funktionen ausübt, die zur Sicherstellung der Funktionen des Mobilfunknetzes erforderlich sind.
Benutzerpaket
Ist ein Satz nützlicher Funktionalitäten eines Computersystems, die dem Systembenutzer, d. h. dem Client, zur Verfügung stehen. Der Plan der Benutzerpakete wird auf der Website www.alfalogistika.hr veröffentlicht. Die Spezifikation der Benutzerpakete ist auf der Website www.alfalogistika.hr verfügbar.
Die Benutzerpaketspezifikation spezifiziert die Fähigkeiten jedes Benutzerpakets, das vertraglich vereinbarte Paket muss nicht der Paketspezifikation entsprechen, aber der Kunde kann nur einen Teil der Funktionalitäten des angegebenen Benutzerpakets nutzen. Handelt es sich um einen Vertrag über die Miete von Anlagen und Geräten, so gibt es innerhalb des Nutzerpakets auch Geräte, die an den Auftraggeber vermietet werden.
Benutzerdaten
Sind alphanumerische Daten, mit denen sich der Client in das Computersystem einloggt.
System-Benutzerhandbuch
Ist ein Handbuch mit Anweisungen zur Verwendung des Computersystems. Die Bedienungsanleitung ist integraler Bestandteil der Anwendung. Das Benutzerhandbuch enthält auch Texte, die auf der Website www.alfalogistika.hr zu finden sind.
Nutzername
Ist der eindeutige Name des Kunden, anhand dessen ihn das Computersystem als Benutzer des Systems erkennt.
Passwort
Ist ein eindeutiger alphanumerischer Datensatz, mit dem der Kunde beim Einloggen in das Computersystem seine Identität bestätigt.
Mobilfunknetz
Ist ein drahtloses Telekommunikationsnetz, das Datenverbindungen zwischen Benutzern von Funkthermiegeräten innerhalb des entsprechenden Mobilfunknetzes sowie mit anderen Telekommunikationsnetzen ermöglicht.
Mobilfunkanbieter
Ist eine juristische Person, die Dienste innerhalb eines bestimmten Telekommunikationsnetzes erbringt und die rechtliche und tatsächliche Kontrolle aller Funktionen ausübt, die zur Sicherstellung der Funktionen des Mobilfunknetzes erforderlich sind.
Montage
Ist die Installation von Geräten in der Anlage oder Anlagen des Kunden durch eine vom Lieferanten autorisierte Person.
Mobiler Computer
Ist ein Allzweckcomputer, der physisch für die Arbeit im Freien geeignet ist und aufgrund seiner Möglichkeiten und seines Preises für den persönlichen Gebrauch geeignet ist. Ein mobiler Computer umfasst Smartphones, Tablets oder andere Geräte, die dem beschriebenen Mobilitätsprinzip entsprechen, unabhängig davon, ob auf ihnen Android- oder iOS-Betriebssysteme ausgeführt werden. Mobile Computer mit anderen als den aufgeführten Betriebssystemen gelten nicht als mobile Computer.
Mieten
Ist der vereinbarte Preis für die Nutzung von Computersystemleistungen.
Kunde / Auftraggeber
Ist ein Nutzer eines Computersystems, der einen Mietvertrag über die Nutzung des Dienstes im Rahmen der Funktionalität des Nutzerpakets abgeschlossen hat.
Navigationsausrüstung
Ist ein engerer Sinn, der die in der Einrichtung installierte Ausrüstung definiert und aus GPS / GSM-Terminals, Sensoren, Telemetrie Adaptern, Kommunikationsterminals und anderen Hardwarekomponenten besteht, die Informationen und Geodäten an die zentrale Datenbank des Computersystems senden.
Navigationsdaten
Werden Daten von Geräten an oder in Einrichtungen gesammelt.
Objekt oder Einrichtung
Ist jeder physische Gegenstand, an dem oder in dem die Navigationsausrüstung angebracht ist und der aufgrund des Vertrages in das Computersystem einbezogen wird.
Benutzer-Login-Box
Ist der Ort, an dem der Kunde seine Benutzerdaten (Benutzername und Passwort) eingibt, wenn er Anwendungen auf Desktop- oder mobilen Computern ausführt.
Ausrüstung
Ist die gesamte Hard- und Software, die in den Einrichtungen installiert ist und eine Voraussetzung für den erfolgreichen Betrieb von Computersystemdiensten ist. Die Geräte gelten nicht als Überwachungssoftware (im Folgenden: System), sondern umfassen physikalische Komponenten, die zu einer Funktionseinheit vernetzt und mit dem System verbunden sind, z. das können sein: GPS / GPRS-Terminal, Kommunikationsterminal, Navigationsterminal, Schnittstellen, Sensoren, Schalter, Verbindungskabel, etc…
Persönlicher (lokaler / Desktop-) Computer
ist ein Allzweckcomputer, der in Bezug auf physische Größe, Leistungsfähigkeit und Preis für den persönlichen Gebrauch geeignet ist und direkt vom Endbenutzer ohne die Hilfe eines Computerbetreibers betrieben wird, im Gegensatz zu einem zentralen Computer und einem Server, der von mehrere Endbenutzer, erfordern jedoch zusätzliches Fachpersonal.
Autorisierte Personen des Lieferanten
Dies sind natürliche oder juristische Personen, die vom Lieferanten zur Erbringung von Computersystemdienstleistungen oder zur Durchführung von Eingriffen an den Geräten bevollmächtigt sind.
Autorisierter Service
Ist ein vom Lieferanten autorisierter Ort, an dem der Kunde Serviceleistungen und Installationen von Geräten durchführen kann (Montage, Wiedermontage, Demontage, Intervention).
Datenpaket
Ist das Recht, den Datenverkehr eines bestimmten Mobilfunkanbieters, mit dem der Anbieter einen Vertrag in einem bestimmten Bereich des Datenverkehrs abgeschlossen hat, für die vereinbarte Mietdauer des Systems zu nutzen. Ohne ein zuvor angemietetes Systemnutzerpaket kann ein Datenpaket nicht gemietet werden.
Datenverkehr
Ist die Datenmenge, die innerhalb eines Mobilfunknetzes über einen bestimmten Zeitraum übertragen wird. Der Datenverkehr ermöglicht den Datenaustausch zwischen dem GPS / GSM-Terminal und dem Computersystem.
Datenverkehrsbereich
Stellt ein durch die Grenzen eines oder mehrerer Staaten oder Staatengemeinschaften (z. B. der Europäischen Union) definiertes geographisches Gebiet dar, in dem ein Datenverkehr, d. h. eine Datenübertragung innerhalb eines Mobilfunknetzes, realisiert werden kann.
Wiedereinschalten in das System
Ist der Vorgang, einem Client den Zugriff auf ein Computersystem wieder zu ermöglichen, nachdem er zuvor vom System getrennt wurde. Die Verbindung mit dem System ist eine Aktion, die eine erneute Verbindung der Benutzerdaten und des Datenverkehrs des Kunden auf allen GPS / GSM-Terminals beinhaltet, die im Computersystem enthalten sind. Durch die Wiedereinbindung in das System entstehen dem Lieferanten zusätzliche Kosten.
Wiedermontage
Werden die Demontage von Geräten aus einer bestehenden Anlage und der Einbau von Geräten in eine neue Anlage von einer autorisierten Person des Lieferanten durchgeführt?
Abonnement
Ist der vereinbarte Preis für die Nutzung von Computersystemleistungen.
Systemzugriff
Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrages einen Benutzernamen und ein Passwort für den Zugang zum Computersystem.
Versuchsobjekte
Sind Einrichtungen, die aufgrund der Bestimmungen des Vertrages über die Probenutzung des Computersystems in das Computersystem eingebunden werden.
Prozessor
Ist der Hauptteil des Computers, der, geführt von Standardprogrammbefehlen, grundlegende Datenoperationen ausführt. Die CPU überwacht oder führt das Hauptprogramm aus und verwaltet typischer weisen alle anderen Teile des Computers.
Hersteller
Ist ein Hersteller von Geräten, die an oder in einer Einrichtung montiert sind.
Datenpaketwechsel
Es ist die Aktion, den Bereich des Datenverkehrs auf einem oder mehreren Datenpaketen zu ändern.
Durchschnittlicher Verbrauch
Von allen Datenpaketen ist dies der monatlich beobachtete durchschnittliche Verbrauch in der Maßeinheit MB (Megabyte) für alle aktiven Datenpakete, die der Anbieter an seine Kunden vermietet.
Computersystem für GPS-Tracking und Flottenmanagement
ist ein leistungsfähiger Computerdienst im Bereich Fahrzeugmanagement, Flotten und Geschäftsprozesse im Allgemeinen, der durch den Einsatz moderner Informations- und Telekommunikationstechnologie Arbeitsabläufe im Bereich Flottenmanagement und -steuerung optimiert und die Geschäftseffizienz deutlich verbessert. Das System besteht aus einem Benutzer- und einem Kontrollteil. Der Benutzerteil des Systems besteht aus einer Computeranwendung (für Desktop-Computer und für mobile Computer, im Folgenden: Anwendungen), über die sich der Kunde mit dem System verbindet und auf Daten zu den Benutzerdaten des Kunden zugreift. Ein Steuerungssystem ist ein System zum Verfolgen von Objekten, zur Kommunikation zwischen Objekten und dem System und zum Verwalten von GPS-Verfolgungsobjekten. Das System besteht aus Soft- und Hardware.
Computer Virus
Ist ein Computerprogramm, das andere Programme „infizieren“ kann, indem es eine Kopie von sich selbst (die geändert werden kann) in sie einfügt. Der Virus kann von einem Computersystem oder einem Netzwerk mit den Rechten infizierter Benutzer verbreitet werden. Jedes infizierte Programm wird zu einem Virus und so wächst die Infektion.
RAM
Ist der Teil des Computerspeichers, der für die Verrichtung nützlicher Arbeit zur Verfügung steht, d. h. der Teil, der dem Benutzer zur Verfügung steht und in dem Daten kurzfristig gespeichert und verarbeitet werden können und in dem Programme gespeichert werden können.
Arbeitsauftrag
Ist ein Lieferantendokument, mit dem der Lieferant bestätigt, dass er Geräte in der Anlage installiert und die Anlage in das Computersystem eingebunden hat. Der Arbeitsauftrag wird vom Lieferanten unterschrieben und dem Kunden elektronisch zugestellt.
Datenaustausch
Ist die Übertragung strukturierter Daten nach vereinbarten Standards von einer Computeranwendung zu einer anderen, elektronisch mit minimalem menschlichem Eingriff.
Selbstinstallation
Ist die Installation von Geräten in der Anlage des Kunden durch den Kunden oder einen Dritten.
Servicetechniker
Ist eine vom Lieferanten autorisierte Person, die das Gerät installiert, wieder zusammenbaut, demontiert und Eingriffe an den Geräten vornimmt.
Servicenetz
Sind die Standorte der von den Lieferanten autorisierten Servicetechniker auf dem Territorium eines bestimmten Landes, die fachgerechte Installationen, fachgerechte Wiedermontagen und Eingriffe an den Geräten durchführen.
SIM-Teilnehmeridentitätsmodul (SIM-Karte)
Ist eine Karte mit dem eingegebenen Benutzercode, der die Verbindung zum Mobilfunknetz ermöglicht und den Benutzer des Mobilfunknetzes identifiziert. Die SIM-Karte ist Eigentum des Anbieters, während der Teilnehmer das Recht zum Zugang zum Mobilfunknetz für einen vorausbezahlten Zeitraum mietet.
Software
Ist ein Computerprogramm, das so geschrieben ist, dass sein Inhalt leicht geändert werden kann (ggf. mit einem Programm). Die professionellere Bedeutung des Begriffs Software ist: Sie sind (nur) Computerprogramme, die in eine Hardwarekomponente in digitaler Form geschrieben (eingeschrieben) sind, die einem Computer-Mikroprozessor zugänglich ist (Festplatte, USB-Disk, Compact Disk usw.). Daher sind Computerprogramme (Code), die auf Papier, in einem Buch usw. (Hardcopy) geschrieben sind, oder Daten und Text im Allgemeinen und sogar der Text eines Computerprogramms zu einem in elektronischer Form geschriebenen Dokument keine Software, aber sie sind es das Produkt einer Software. Software sind nur Programme, die ein Computer-Mikroprozessor kennt und im Laufzeitmodus ausführen kann. Die Hauptaufgabe der Software besteht darin, die Hardware zu verwalten, Berechnungen durchzuführen und die Kommunikation mit anderer Software, genauer gesagt dem Programm, zu ermöglichen.
Software von Drittanbietern
Ist Software, die nicht Teil eines Computersystems ist, es sei denn, der Lieferant erklärt sie als Teil eines Computersystems.
Tracking-Software oder –System
Es handelt sich um einen Computercode (Datensatz), der Folgendes ermöglicht: Anzeige und Verwaltung von Daten, die von Geräten in Einrichtungen empfangen werden.
Feldarbeit
Ist die Durchführung von Eingriffen an den Geräten an Orten außerhalb der Räumlichkeiten der autorisierten Servicewerkstätten des Lieferanten.
Dauerhafte Trennung vom System
Ist eine Handlung, die für den Fall eintritt, dass der Kunde grob gegen die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt und eine weitere Erfüllung des Vertragsverhältnisses nicht mehr möglich ist. Es bedeutet, den Zugriff auf das System zu sperren und die Benutzerdaten und den Datenverkehr dauerhaft zu deaktivieren.
Dritte Person
Ist jede Person, die nicht vom Lieferanten autorisiert ist und nicht der Kunde ist.
Bearbeitungskosten
Sind die Kosten für die Diagnose und die Kosten für die Identifizierung von Gerätefehlern.
Festplatte
Ist eine sekundäre Einheit zum Speichern von Daten in Computern.
Mietvertrag
Ist ein Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Kunden als Endnutzer, der ein Vertragsverhältnis über die Nutzung von Computersystemdiensten abschließt. Der Mietvertrag kann die Miete eines Computersystems oder die Miete eines Computersystems und einer Ausrüstung umfassen.
Vertragsparteien
Sind der Kunde und der Lieferant.
Aufnahme in das System
Ist eine Aktion, die das Zuweisen von Benutzerdaten, das Aktivieren des Datenverkehrs und das Ermöglichen der Nutzung von Computersystemdiensten umfasst.
Hochladen
Ist ein aus dem Englischen abgeleiteter Begriff. Bezieht sich auf das Senden einer Datei von einem Computer zu einem anderen. Ein Beispiel könnte das Hochladen oder Hochladen eines Bildes von einem PC auf Facebook sein.
Fahrzeugmanagement und –Überwachung
Es handelt sich um eine Funktionalität, die eine ständige Überwachung und Verwaltung von bewegten Objekten im Sinne des virtuellen Raummanagements durch Senden von Routen, Routenübersicht, Einblick in den Zustand des Subsystems auf Objekten und Kommunikation mit Objekten ermöglicht.
Betriebszeit
Ist die Möglichkeit der ununterbrochenen Nutzung des Systems durch den Kunden auf monatlicher Basis. Sie wird als Prozentsatz ausgedrückt, in dem der Lieferant dem Kunden einen unterbrechungsfreien Betrieb der Anlage garantiert. Z.B. bei einer Betriebszeit von 98 % garantiert der Lieferant dem Kunden einen unterbrechungsfreien Betrieb des Systems gemäß der Gleichung: 30,4 [durchschnittliche Anzahl Tage im Monat] * 98 % [Betriebszeit] = 29,81 [Tage ununterbrochener Nutzung des Systems um der Kunde] – der Dezimalbetrag wird immer auf den niedrigeren Wert gerundet
Mobilfunkdienste
Sind die Einrichtung von Datenübertragungsverbindungen und andere technische und kommerzielle Dienste, die vom Mobilfunknetz bereitgestellt und vom Mobilfunkbetreiber bereitgestellt werden.
Computersystemdienste
Sind GPS-Tracking und Flottenmanagement, Vermietung von Benutzerpaketen und Vermietung von Datenpaketen.
Dauer des Vertragsverhältnisses
Ist die Zeit in Monaten, für die ein Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Kunden geschlossen wurde.
Art des Miet-/Pachtvertrags
Ist eine Leasingart, gibt es einen „System Lease Agreement“ und einen „System an Equipment Lease Agreement“.
Betrieb
Es bezieht sich auf Eingriffe an Ausrüstung, Montage, Wiedermontage, Demontage oder Eingriff. Es ist jede Aktion, die an der Einrichtung des Teilnehmers durchgeführt wird, und umfasst: Montage, Wiedermontage, Demontage, Eingriff.
Missbrauch der SIM-Karte
Ist eine Handlung, die zu mechanischen, elektrischen oder anderen Schäden an der SIM-Karte führen und den ordnungsgemäßen Betrieb der SIM-Karte beeinträchtigen könnte. Es ist auch eine Handlung, die dem ursprünglichen Zweck der Verwendung der SIM-Karte in einer Weise widerspricht, dass die SIM-Karte außerhalb des ursprünglichen GPS / GSM-Terminals verwendet wird. Auch der Missbrauch von SIM-Karten ist eine Aktion, die zu einem extrem hohen Datenverkehrsverbrauch führen kann, der deutlich über dem durchschnittlichen Verbrauch aller Datenpakete des Anbieters liegt.
AUFBAU EINER VERTRAGSBEZIEHUNG
- Artikel
Das Vertragsverhältnis zwischen dem Anbieter und dem Kunden beruht auf dem Abschluss eines Mietvertrages auf einem gültigen Formular der Firma ALFA LOGISTIKA, das unter anderem folgende Angaben macht:
- eine Angabe der Vertragsart (d. h. ob es sich um einen Systemmietvertrag, einen System- und Gerätemietvertrag oder einen Probenutzungsvertrag handelt),
- Informationen über den Kunden, einschließlich der persönlichen Identifikationsnummer (USt.-ID o.ä.), Anschrift für den Rechnungsversand für erbrachte Dienstleistungen, Anschrift für den Versand von Benachrichtigungen, E-Mail-Adresse, E-Mail-Adresse für den Rechnungsempfang in elektronischer Form.
- die Anzahl der geleasten Nutzer- und Datenpakete, Zusatzfunktionalitäten der Nutzer- und Datenpakete, Zusatzleistungen, ob das Gerät gemietet ist oder der Kunde es kauft oder bereits besitzt,
- der Tag des Inkrafttretens des Vertrages, ab dem der Kunde zur Zahlung einer monatlichen Miete für gemietete Nutzer- und Datenpakete verpflichtet ist,
- die Dauer des Vertragsverhältnisses in Monaten, d.h. ein Hinweis darauf, dass der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen wird (es kann nur ein Systemmietvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen werden, kein Anlagenmietvertrag),
- Eine Erklärung des Kunden, die bestätigt, dass er mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vertraut ist und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert.
ARTEN VON LEASINGVERTRAG-VERTRAGSMODELLE
- Artikel
Computersystemdienstleistungen können über zwei Mietvertragsmodelle abgeschlossen werden:
- Systemmietvertrag,
- Mietvertrag für Anlagen und Geräte.
- Artikel
Gegenstand des Systemmietvertrages ist die Anmietung eines Computersystems. Gemäß dem Systemmietvertrag vermietet der Lieferant die im Systemmietvertrag genannten Nutzer- und Datenpakete.
Die Geräte sind nicht Gegenstand dieses Systemmietvertrages, da bei Abschluss dieses Vertrages davon ausgegangen wird, dass der Kunde die Geräte vom Lieferanten gekauft hat oder bereits besitzt.
- Artikel
Gegenstand des System- und Gerätemietvertrages ist die Vermietung von Geräten und Computersystemen.
Gemäß dem System- und Gerätemietvertrag mietet der Lieferant die im System- und Gerätemietvertrag angegebenen Benutzer- und Datenpakete.
Gemäß dem System- und Gerätemietvertrag vermietet der Lieferant Benutzerpakete, die Computersystemgeräte sowie Lizenzen und Datenpakete enthalten, an den Kunden. Bei dieser Vertragsart mietet der Kunde ein voreingestelltes System und zahlt es in einer vorab vereinbarten Anzahl von monatlichen Raten. Der Gesamtwert der geleasten Anlage steht im Mietvertrag.
VERTRAGSÄNDERUNGEN
- Artikel
Alle Vertragsänderungen des Vertragspartners werden durch einen neuen Mietvertrag geregelt, sofern nicht anders vereinbart, dann können Vertragsänderungen durch Anlage erfolgen.
VERTRAGSLAUFZEIT
- Artikel
Der Systemmietvertrag kann befristet oder unbefristet abgeschlossen werden.
Ein System- und Gerätemietvertrag wird immer für einen bestimmten Zeitraum mit einer automatischen Verlängerungsklausel abgeschlossen, es sei denn, die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen schließen die Anwendung dieser Klausel aus.
Die Vertragslaufzeit, für die der befristete Vertrag abgeschlossen wird, beginnt mit dem im Vertrag als Tag des Inkrafttretens des Vertrages bezeichneten Tag.
KUNDE VON DIENSTLEISTUNGEN
- Artikel
ALFA LOGISTIKA wird mit jeder interessierten zahlungsfähigen natürlichen oder juristischen Person einen Mietvertrag über die Nutzung von Computersystemdiensten abschließen, der die folgenden Bedingungen erfüllt:
dass sie voll geschäftsfähig ist,
Zugang zu allen für die Begründung eines Vertragsverhältnisses erforderlichen Daten und Ausweiskopien nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu gewähren,
die Begleichung von Verbindlichkeiten mit persönlichem Einkommen, d. h. Geldern auf dem Konto, über das sie betrieben wird, zu gewährleisten,
dass keine offenen fälligen Verpflichtungen gegenüber ALFA LOGISTIKA aus den zuvor abgeschlossenen Verträgen bestehen
dass ALFA LOGISTIKA die Forderungen nicht zuvor in einem Zwangseintreibungsverfahren oder einem anderen gerichtlichen Verfahren gegen den Auftraggeber eingezogen hat
Dass keine laufenden Zwangsvollstreckungsverfahren und Gerichtsverfahren gegen den Auftraggeber bestehen, um den Anspruch von ALFA LOGISTIKA zu realisieren.
- Artikel
ALFA LOGISTIKA kann den Abschluss eines Mietvertrages verweigern, wenn:
- der öffentliche Auftraggeber die in Artikel 9 genannten Bedingungen nicht erfüllt
- der Verdacht besteht, dass die Angaben zur Identität, d.h. zur Rechtspersönlichkeit des Auftraggebers, seiner Zahlungsfähigkeit und Befugnisse oder Vertretungsberechtigung unrichtig oder unwahr sind,
- gegen den Auftraggeber ein Konkurs- oder ähnliches Verfahren eröffnet wurde oder dieser zahlungsunfähig oder überschuldet wird oder der Auftraggeber nach vernünftiger Einschätzung von ALFA LOGISTIKA sonstige Schwierigkeiten in seinen Geschäften oder bei der Erfüllung von Gläubigerverpflichtungen hat,
- Stellt fest, dass der Kunde gegen die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder geltende Rechtsvorschriften verstoßen hat.
KUNDENINFORMATION UND DATENSCHUTZ
- Artikel
Zum Zwecke der eindeutigen Identifizierung und Begründung und Erfüllung beiderseitiger Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ist der Auftraggeber verpflichtet, die Originale seiner Ausweisdokumente vorzulegen sowie Kopien davon vorzulegen und ALFA LOGISTIKA zusätzliche Daten und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die ALFA LOGISTIKA zur Vertragsbegründung für erforderlich halten. Beziehungen oder Änderungen derselben. Andernfalls ist ALFA LOGISTIKA berechtigt, den Abschluss eines Vertrages abzulehnen, einen bestehenden Vertrag mit dem Auftraggeber zu ändern oder eine bestimmte Leistung zu erbringen.
Der Kunde ist materiell und strafrechtlich für die Richtigkeit seiner Angaben im Mietvertrag verantwortlich.
Der Kunde ist verpflichtet, ALFA LOGISTIKA jede Änderung der Daten unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen nach Eintritt der Änderung schriftlich mitzuteilen. Sofern der Kunde ALFA LOGISTIKA nicht rechtzeitig über die Änderung der Daten informiert, haftet der Kunde für eventuelle Schäden des Lieferanten oder Dritter und können daher Rechnungen, Mahnungen oder sonstige Benachrichtigungen von ALFA LOGISTIKA nicht zugestellt werden des Kunden wird die Lieferung aufgrund der vorliegenden Daten als gültig ausgeführt betrachtet.
Die Daten im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis sind Geschäftsgeheimnis der Firma ALFA LOGISTIKA. ALFA LOGISTIKA wird Daten im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis gemäß den Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten erheben, verarbeiten und nutzen.
Der Kunde stimmt zu, dass ALFA LOGISTIKA die Daten des Kunden gemäß den geltenden Vorschriften der Republik Kroatien verwenden darf:
- Finanzinstituten, zur Bonitätsprüfung registrierten Unternehmen zur Verfügung zu stellen und Daten zum Zwecke der Prüfung der Zahlungsfähigkeit des Kunden sowie Daten zu Vertragsverletzungen mit dem Lieferanten zu erheben und zu verarbeiten, alles zur Wahrung der berechtigten Geschäftsinteressen von ALPHA LOGISTICS in Form der Reduzierung der Risiko eines möglichen Schadens, Reduzierung zukünftiger Schulden und Wahrung der Interessen des Kunden,
- Gläubigerbanken und Inkassobüros die erforderlichen Daten zur Verfügung zu stellen, um die Abtretung von Forderungen der ALFA LOGISTIKA gegen den Auftraggeber zu ermöglichen und Forderungen gegen den Auftraggeber an Dritte, insbesondere Gläubigerbanken und Inkassobüros, abzutreten, in der Art und Weise und in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften.
LEISTUNGSBESCHREIBUNG
- Artikel
Beschreibung der Systemdienste von GPS-cloud.com
Das Computersystem Gps-cloud.com ist ein effizienter Service im Bereich Fahrzeug-, Schiffs-, Immobilien- und Mobilienverwaltung, der moderne Informations- und Telekommunikationstechnologie nutzt, um Arbeitsabläufe im Bereich Flottenmanagement und -steuerung zu optimieren und das Geschäft deutlich zu verbessern Effizienz.
Die Nutzung des Computersystems kann mit autorisierten juristischen Personen von ALFA LOGISTIKA oder mit autorisierten Handelsvertretern von ALFA LOGISTIKA abgeschlossen werden.
Das System besteht aus einem Benutzer- und einem Kontrollteil. Der Benutzerteil des Systems besteht aus Computeranwendungen, über die sich der Kunde mit der zentralen Datenbank verbindet und auf die Navigationsdaten zu den Benutzerdaten des Kunden zugreift.
Um sich mit dem System zu verbinden, werden dem Kunden Benutzerdaten (Benutzername und Passwort) zugewiesen. Die Benutzerdaten gibt der Benutzer beim Start der Benutzernetzwerkanwendung auf einem persönlichen (lokalen / Desktop) oder mobilen Computer in die Login-Box ein.
Ein Datenaustausch zwischen Systemen mit Fremdsoftware ist möglich.
Innerhalb des Systems ist es möglich, Fremdsoftware des Anbieters zu verwenden. Wird Fremdsoftware als Teil eines Computersystems verwendet, so gelten für Fremdsoftware alle Bestimmungen des Mietvertrages und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
DATENVERKEHR
- Artikel
Der ordnungsgemäße Betrieb von Computersystemdiensten erfordert den Zugang zu einem Mobilfunknetz, das die Übertragung des Datenverkehrs zwischen den Geräten in der Einrichtung und der zentralen Datenbank des Systems und umgekehrt ermöglicht. Die Übertragung des Datenverkehrs wird durch eine aktive SIM-Karte ermöglicht, die ordnungsgemäß mit dem Gerät in oder an der Einrichtung verbunden ist.
Für die Nutzung von Mobilfunkdiensten gelten ergänzend zu den Bestimmungen dieser AGB die AGB des Mobilfunkkonzessionärs, der für die Anbindung der Anlage an die zentrale Datenbank sorgt, sofern diese AGB schließen sie nicht aus.
- Artikel
Beim Abschluss eines Mietvertrages vermietet der Anbieter dem Kunden eine SIM-Karte, mit der die Geräte aus der Anlage des Kunden an das Mobilfunknetz des Konzessionärs angeschlossen werden und der Datenverkehr zwischen dem GPS / GSM-Endgerät und der zentralen Datenbank und umgekehrt realisiert wird.
- Artikel
Der geleaste Datenverkehr unterscheidet sich im Bereich des Datenverkehrs und der Menge des Datenverkehrs. Das Gebiet des Datenverkehrs und die Menge des Datenverkehrs bestimmen den Preis des Datenpakets.
- Artikel
Der Datenverkehr wird durch ein Datenverkehrspaket gemietet, wobei ein (1) gemietetes Datenpaket die Möglichkeit darstellt, eine (1) Kundenanlage mit dem Mobilfunknetz des Konzessionärs zu verbinden mit dem Ziel, Daten in der Datenbank des zentralen Computersystems zu übertragen und zu empfangen und aus der Datenbank des zentralen Computersystems.
Der Kunde darf eine SIM-Karte, die in das GPS- / GSM-Endgerät oder andere Geräte in einem anderen Endgerät integriert ist, nicht für einen anderen als den im Mietvertrag und in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegebenen Zweck verwenden.
SIM-KARTEN-MISSBRAUCH
- Artikel
Als Missbrauch der SIM-Karte gilt jeder Eingriff mit der Absicht, die SIM-Karte zu beschädigen, Daten oder SMS-Nachrichten außerhalb des Systems zu empfangen und zu senden, sowie Beschädigung der SIM-Karte, Empfangen und Senden von Daten oder SMS-Nachrichten außerhalb des Systems .
Der Anbieter hat das Recht, den Datenverkehr zum Kunden auf allen vermieteten Datenpaketen oder auf einem einzelnen vermieteten Datenpaket bei Verdacht auf SIM-Karten-Missbrauch auszuschließen. Der Ausschluss des Datenverkehrs zum Kunden durch den Anbieter bei Verdacht auf Missbrauch des Datenverkehrs mindert nicht die im Mietvertrag vereinbarten Entgelte.
Übersteigt der Verbrauch des Datenverkehrs in der Maßeinheit Mb (Megabyte) an einem Standort eines einzelnen Kunden oder an einem an ein Computersystem angeschlossenen Standort eines einzelnen Kunden den durchschnittlichen Verbrauch aller Datenpakete, die der Anbieter an alle seine Kunden vermietet, um mehr als 300%, SIM-Karten-Missbrauch ist aufgetreten.
Missbrauch der SIM-Karte wird nach der gültigen Preisliste des Unternehmens berechnet und vollständig vom Kunden getragen.
BENUTZERPAKETE
- Artikel
Die Vermietung von Computersystemdiensten ist in Benutzerpakete unterteilt. Benutzerpakete definieren das Niveau der möglichen Funktionalitäten des Computersystems, die vertraglich vereinbarten Möglichkeiten sollten nicht den möglichen entsprechen. Das Nutzerpaket kann nicht gekauft, sondern nur für den vereinbarten Zeitraum für die vereinbarte Anzahl von Einrichtungen gemietet werden.
Alle Systemleistungen, die nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Nutzerpakete sind, werden gemäß der jeweils gültigen Preisliste des Unternehmens gesondert berechnet.
Die Anzahl der geleasten Benutzerpakete entspricht der Anzahl der im System enthaltenen Objekte. Ein (1) geleastes Benutzerpaket gilt für eine (1) im System enthaltene Einrichtung.
Der Kunde ist verpflichtet, zusätzlich zum Benutzerpaket ein Datenpaket zu mieten, damit alle Systemfunktionalitäten ordnungsgemäß funktionieren.
Der Plan der Benutzerpakete des Computersystems wird auf der Website www.alfalogistika.hr veröffentlicht.
Bei einem Mietvertrag für Anlagen und Geräte kann das Nutzungspaket auch Mietgeräte umfassen.
DATENPAKETE
- Artikel
Das Leasing des Datenverkehrs wird in Datenpakete unterteilt. Datenpakete definieren die Bereiche des Datenverkehrs in Abhängigkeit vom einzelnen Datenpaket. Das Datenpaket kann nicht gekauft, sondern nur für den vereinbarten Zeitraum für die vereinbarte Anzahl von Einrichtungen gemietet werden.
Das Datenpaket gilt ausschließlich für die Datenübertragung im vertraglich vereinbarten Bereich des Datenverkehrs.
Der Wechsel von Datenpaketen ist möglich und wird nach der jeweils gültigen Preisliste des Unternehmens und nach den Bestimmungen dieser AGB berechnet.
Die Anzahl der geleasten Datenpakete entspricht der Anzahl der im System enthaltenen Objekte. Ein (1) geleastes Datenpaket gilt für ein (1) Objekt, das im System enthalten ist.
Der Plan der Datenpakete wird auf der Website www.alfalogistika.hr veröffentlicht.
SYSTEMEINBINDUNG – SERVICEAKTIVIERUNG
- Artikel
Der Anschluss an das Computersystem ist nur für Kunden des Computersystems möglich, die einen Mietvertrag mit der Firma ALFA LOGISTIKA haben.
ALFA LOGISTIKA wird den Kunden in das System einbinden, d.h. den Service für alle angemieteten Nutzer- und Datenpakete spätestens 30 Tage nach Vertragsschluss freischalten. Aus begründeten Gründen kann diese Frist mit schriftlicher Zustimmung beider Parteien um weitere 30 Tage verlängert werden.
Durch den Beitritt zum ALFA LOGISTIKA-System ermöglicht es dem Kunden den Zugriff auf das Computersystem unter Verwendung der zugewiesenen Benutzerdaten.
Die Benutzerdaten (Benutzername und Passwort) werden dem Kunden an die vom Kunden im Mietvertrag angegebene E-Mail-Adresse zugestellt.
Der Anbieter ist weder für die Richtigkeit der E-Mail-Adresse des Kunden noch für Fehler und Sicherheitseinstellungen der E-Mail-Adresse des Kunden verantwortlich.
Der Kunde verwendet den zugewiesenen Benutzernamen und das Passwort, um über Netzwerkanwendungen auf die Dienste des Computersystems zuzugreifen.
Benutzerdaten können vom Kunden und seinen Bevollmächtigten verwendet werden.
Die Gegenstände des Auftraggebers, für die die Einbeziehung und Nutzung des Systems vereinbart wurde, werden in das EDV-System eingebunden.
Die Anzahl der Objekte, die der Client in das System aufnehmen kann, wird durch die Anzahl der geleasten Benutzerpakete und Datenverkehrspakete bestimmt, wobei (1) ein Benutzer oder Datenpaket des Systems der Aufnahme (1) eines Objekts in die System.
- Artikel
Die Aufnahme des Kunden in das System, d.h. die Freischaltung des Dienstes, beginnt ab dem als Vertragsbeginn angegebenen Datum.
TRENNEN VOM SYSTEM
- Artikel
Ein Ausschluss des Kunden vom Computersystem kann erfolgen als Folge:
- Beendigung des Mietvertrages,
- höhere Gewalt,
- In anderen Fällen, wenn der Lieferant berechtigt ist, Anlagen des Kunden nach den Bestimmungen dieser AGB vom System auszuschließen und ihm den Zugriff auf das System zu unterbinden.
- Artikel
Nach dem Trennen des Kunden vom Computersystem kann der Kunde nicht mehr über die Benutzerdaten auf die Dienste des Computersystems zugreifen und er wird für die Anmeldung am System gesperrt.
ALFA LOGISTIKA kann, falls der Auftraggeber den Bestimmungen dieser AGB, des Mietvertrages oder den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zuwiderhandelt, den Auftraggeber vom System ausschließen.
Die Kosten für die Abschaltung vom System und eine eventuelle Wiederaufnahme in das System trägt der Auftraggeber. Die Kosten für die Trennung und Wiederverbindung werden nach der gültigen Preisliste des Unternehmens für Computersystemdienste gps-cloud.com berechnet, die auf der Website www.alfalogistika.hr veröffentlicht ist.
SCHUTZ VOR MISSBRAUCH
- Artikel
Nach Abschluss des Mietvertrages macht ALFA LOGISTIKA den Kunden mit den Bedingungen und Regeln für die Nutzung des Computersystems bekannt und gibt ihm Anweisungen für die Nutzung des Computersystems und Anweisungen für die Nutzung der gekauften oder gemieteten Geräte.
Während der Laufzeit des Mietvertrages ist der Kunde verpflichtet, die Allgemeinen Nutzungsbedingungen des Systems einzuhalten und das System und die Geräte entsprechend zu nutzen.
Der Kunde ist verpflichtet, für die Sicherheit seiner Benutzerdaten zu sorgen und den Benutzernamen und das Passwort zu ändern, sobald er deren unbefugte Nutzung vermutet. Der Kunde haftet in vollem Umfang für alle Schäden, die durch die unbefugte Verwendung von Benutzerdaten entstehen, sowie für alle unter seinen Benutzerdaten veröffentlichten Inhalte. ALFA LOGISTIKA ist nicht verantwortlich für Fälle von Passwortmissbrauch.
Bei fehlender, beschädigter, verlorener oder gestohlener SIM-Karte und Verdacht auf unbefugte Nutzung von Benutzername und Passwort hat der Kunde den Systemdienstleister unverzüglich mündlich und schriftlich zu benachrichtigen. Bei mündlicher Bekanntmachung ist der öffentliche Auftraggeber verpflichtet, Datum, Uhrzeit der Bekanntmachung und den Namen des Absenders der Bekanntmachung festzuhalten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die mündliche Mitteilung mit allen Angaben unverzüglich oder spätestens innerhalb von 24 Stunden zu bestätigen, andernfalls wird davon ausgegangen, dass keine mündliche Mitteilung erfolgt ist. Im Falle einer Meldung des Diebstahls des Benutzernamens und des Passworts oder seiner unbefugten Verwendung wird die Firma ALFA LOGISTIKA den Zugang zu den Diensten spätestens 24 Stunden nach Erhalt der Benachrichtigung des Kunden sperren.
VERTRAULICHKEIT UND SCHUTZ DES GEISTIGEN EIGENTUMS
- Artikel
Alle geistigen Eigentumsrechte für die Erbringung von Dienstleistungen und Geräten stehen dem Lieferanten zu. Der Kunde erwirbt durch Vertrag keine Rechte an diesen Schutzrechten, mit Ausnahme der Nutzungsrechte, die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich genannt sind.
Beide Parteien verpflichten sich, alle ihnen zur Durchführung dieses Vertrages zugänglichen geschäftlichen und technischen Informationen mindestens drei (3) Jahre nach Vertragsende als Geschäftsgeheimnis zu bewahren. Dies wird auch bei Beendigung des Vertrages der Fall sein.
TECHNISCHE MINDESTANFORDERUNGEN FÜR DEN SYSTEMBETRIEB
- Artikel
Der Kunde muss die technischen Mindestvoraussetzungen erfüllen, um ihm einen ungehinderten Zugriff auf das System zu ermöglichen.
BETRIEBSSYSTEM
MS Windows, Linux, Mac OS, iOS, Android
INTERNETVERBINDUNG
Mindest-Download-Geschwindigkeit 2 Mbit / s.
Minimale Upload-Geschwindigkeit 0,5 MB / s.
Für den reibungslosen Betrieb der Anwendung ist eine reibungslose und stabile Internetverbindung erforderlich. Ohne Internetverbindung oder wenn die Internetverbindung unter den angegebenen Parametern liegt, funktioniert die Computeranwendung nicht, d. h. sie kann sich nicht mit der zentralen Datenbank des Computersystems verbinden.
MINDESTANFORDERUNGEN AN DIE HARDWARE DER LOKALEN COMPUTER DES KUNDEN
Prozessorgeschwindigkeit: mindestens 1,5 GHz.
Arbeitsspeicher: mindestens 4 GB Arbeitsspeicher.
Festplatte: Mindestens freie Kapazität 5 GB.
Eine permanente Internetverbindung ist vorhanden.
Geschützt gegen Computerviren.
- Artikel
Hat der Kunde die Geräte nicht vom Lieferanten gekauft oder gemietet, sondern besitzt die Geräte bereits (vor Vertragsschluss mit dem Lieferanten), akzeptiert der Lieferant die Kompatibilität der Geräte mit dem gemieteten Computersystem durch Unterzeichnung des Systemmietvertrages.
SERVICEQUALITÄT
- Artikel
Das Niveau möglicher Funktionalitäten und Servicequalität des Systems, die im individuellen Benutzerpaket spezifiziert sind, sollte nicht dem Niveau der tatsächlichen Funktionalitäten entsprechen. Der tatsächliche Funktionsumfang hängt von der Ausrüstung ab, die der Kunde beim Lieferanten gemietet oder gekauft hat oder die er zuvor besaß und die an das System angeschlossen ist.
Der Lieferant sichert dem Kunden den Kauf oder die Vermietung von hochwertigen Geräten mit Zertifikaten (EC 2004/108 / EC, 99/05 / EC, 70/156 / ETY, EC2001 / 116 / EY, 72/245 / ETY, 2004/ 104 / EY, 2005 / 49 / EY, 2005/49 / EY, 2006/28 / EY, ERKLÄRUNG DER RoHS-KONFORMITÄT usw.).
Der Lieferant behält sich das Recht vor, die Dienste des Computersystems aufgrund der Durchführung von Notdienstarbeiten an der zentralen Datenbank periodisch abzuschalten. Während dieser Stillstände stellt der Lieferant sicher, dass diese für einen möglichst kurzen Zeitraum andauern. Der Lieferant wird den Kunden im Voraus über solche Ausschlüsse auf der Website www.alfalogistika.hr informieren.
Die monatliche Miete wird nicht aufgrund der Unmöglichkeit der Nutzung der Dienste aufgrund der Arbeiten aus den vorherigen Absätzen dieses Artikels reduziert.
EINREICHUNG DER BESCHWERDE DES KUNDEN
- Artikel
Der Kunde kann eine Beschwerde bezüglich der Erbringung von Systemdienstleistungen, der Qualität der erbrachten Dienstleistung, des Betrags der erbrachten Dienstleistung und einer Beschwerde wegen eines Verstoßes gegen die Bestimmungen des Mietvertrages einreichen. Der Widerspruch muss die ihm zugrunde liegenden Tatsachen und Beweismittel enthalten.
Die Reklamation wird schriftlich an die gültige E-Mail-Adresse des Lieferanten, die auf der Website www.alfalogistika.hr aufgeführt ist, oder per Einschreiben eingereicht.
Die Beschwerde muss innerhalb von 8 (acht) Tagen nach Kenntnis der Handlung oder Unterlassung von ALFA LOGISTIKA, für die die Beschwerde eingereicht wird, eingereicht werden.
Ein Widerspruch gegen den Rechnungsbetrag ist innerhalb von 8 (acht) Tagen ab Fälligkeit der Rechnung an die auf der Website www.alfalogistika.hr angegebene gültige E-Mail-Adresse des Lieferanten oder per Einschreiben zu richten.
Der Lieferant verpflichtet sich, die Reklamation innerhalb von 8 (acht) Tagen nach Eingang der Reklamation des Kunden beschreibend zu beantworten.
HAFTUNG FÜR SCHÄDEN
- Artikel
ALFA LOGISTIKA ist nicht verantwortlich für Störungen im System und mögliche Schäden, die dem Kunden entstehen würden durch:
- Fehler, Störungen oder Störungen im Mobilfunknetz des Konzessionärs,
- Fehler, Störungen oder Ausfall der Internetverbindung zwischen dem Dienstanbieter und dem Kunden,
- Fehler, Störungen oder Fehlfunktionen des GPS-Systems sowie für den Fall, dass das GPS-Signal aus Gründen, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, keine zufriedenstellende Qualität aufweist,
- die Tatsache, dass der Kunde die allgemeinen Bedingungen des Mobilfunkkonzessionärs nicht einhält,
- Kartenfehler,
- Verlust oder Verfremdung von Benutzername und Passwort (Benutzerdaten),
- Beschädigung oder Diebstahl von GPS-/GSM-Terminals und -Geräten,
- Geräteausfall durch unsachgemäße Behandlung durch den Kunden oder Dritte,
- Nichteinhaltung der Bestimmungen des Mietvertrages, dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Empfehlungen oder ausdrücklicher Weisungen des Anbieters,
- Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung installierter (gekaufter oder gemieteter) Geräte,
- Nichtfunktionieren des Systems in fremden Mobilfunknetzen,
- Ausfall der elektrischen oder mechanischen Systeme der Anlage des Kunden, der einen vorübergehenden oder dauerhaften Ausfall der Ausrüstung verursachen könnte,
- Artikel
Der Lieferant ist nicht verantwortlich für den Verlust von Daten von GPS / GSM-Terminals oder anderen installierten Geräten, wenn ein Datenverlust aufgrund von:
- Trennen des GPS / GSM-Terminals oder -Geräts von der Elektroinstallation des Fahrzeugs oder
- Mechanische Beschädigung des Gerätes (z. B. bei einem Unfall).
Der Lieferant haftet nicht für Schäden an Geräten oder für Schäden des Bestellers oder Dritter, wenn der Schaden durch den Besteller oder Dritte durch fahrlässige und unsachgemäße Behandlung, unsachgemäße oder unsachgemäße Installation und unsachgemäße Wartung verursacht wurde. Der Lieferant haftet nicht für Schäden, die durch mechanische, chemische, elektrochemische und/oder elektrische Einwirkungen verursacht werden.
- Artikel
Die Kosten der Fehlerbeseitigung und Behebung von Schäden, die durch den Kunden oder Dritte verursacht wurden, trägt der Kunde.
- Artikel
Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die durch die Veröffentlichung oder unbefugte Verwendung von Daten entstehen bei: Einbruch in das Computersystem, Verlust oder Offenlegung des Benutzerpassworts, fahrlässiger Aufbewahrung des Benutzerpassworts.
- Artikel
Für Schäden und Fehler, die aus der Systemsoftware oder aus Fehlern im Betrieb des Mobilfunknetzes resultieren, haftet der Anbieter nicht und übernimmt keine Garantie dafür. In keinem Fall haftet der Anbieter für Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechung, Verlust von Geschäftsinformationen oder sonstige Schäden materieller oder ideeller Art, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung der Dienste entstehen.
- Artikel
In sonstigen Fällen der Schadenersatzhaftung, die nicht von den Bestimmungen der Artikel 30-34 erfasst sind, haftet der Lieferant nur für gewöhnliche Schäden (Sachminderung). Die Haftung des Anbieters für Schäden ist begrenzt auf die durchschnittliche Monatsmiete des Geschädigten während der letzten sechs Monate vor dem Schadensereignis bzw. das schädliche Ereignis. Weniger als sechs Monate.
Bei der Feststellung von Fehlern und Unregelmäßigkeiten, d.h. des Schadenseintritts, hat der Auftraggeber alles ihm Zumutbare zu tun, um den Schaden und/oder die schädlichen Folgen zu mindern.
GERÄTEGARANTIE
- Artikel
Die Garantie gilt für gekaufte und gemietete Geräte.
Die Garantiedauer für die gekauften Geräte beträgt 12 (zwölf) Monate ab Rechnungsstellung, sofern auf der ausgestellten Rechnung nichts anderes angegeben ist. Die Garantie für das gekaufte Gerät erlischt ohne Vorlage einer Rechnung.
Die Gewährleistungsfrist für die gemieteten Geräte ist im Mietvertrag angegeben.
Die Garantie gilt für Geräteausfälle, die auf einen möglichen Material-, Verarbeitungs- oder Konstruktionsfehler des Geräts zurückzuführen sind. Der Hersteller garantiert, dass das Gerät bei sachgemäßer Verwendung und Wartung gemäß den Anweisungen des Herstellers ordnungsgemäß funktioniert. ALFA LOGISTIKA garantiert, dass während der Garantiezeit, innerhalb von 30 (dreißig) Tagen nach Erhalt des Geräts für den Service, Unregelmäßigkeiten in Material, Design und Konstruktion kostenlos repariert oder das Gerät gemäß diesen durch neue ersetzt wird Allgemeine Geschäftsbedingungen.
- Artikel
Die Garantie gilt nicht in folgenden Fällen:
- Überspannungserscheinungen (Blitz, Induktion etc.) und sonstige Wetter- und atmosphärische Störungen oder bei höherer Gewalt,
- Geräteschäden durch mechanische Beschädigung oder durch bestimmungswidrige Handhabung des Gerätes,
- Schäden oder angebliche Schäden, die durch die Verwendung oder Verbindung mit anderen Geräten, Software und / oder Dienstleistungen verursacht wurden, die nicht vom Hersteller hergestellt oder vom Lieferanten geliefert wurden,
- Schäden durch Viren, Zugriff auf Dienste unzuverlässiger Dritter oder unbefugter Zugriff auf Computersysteme und Netzwerke,
- Schäden durch Kurzschluss des Akkus, Beschädigung der Schutzschilder am Akkugehäuse, Bruch der Akkuzellen, unsachgemäße Handhabung oder Verwendung des Akkus in nicht spezifizierten Geräten,
- wenn ALFA LOGISTIKA oder ein autorisiertes Servicezentrum feststellt, dass an der Ausrüstung ein Eingriff in Bezug auf das Öffnen, Ändern oder Reparieren der Ausrüstung durch eine andere Person als ALFA LOGISTIKA oder ihre autorisierten Dienste vorgenommen wurde,
- wenn das Gerät mit nicht autorisierten Teilen repariert wurde oder wenn die Seriennummer des Geräts, der Datumscode des GPS / GSM-Terminals oder die IMEI-Nummer entfernt, gelöscht, abgenutzt, geändert oder unleserlich ist, was nach Ermessen von ALFA LOGISTIKA festgelegt wird,
- Wenn das GPS / GSM-Terminal Feuchtigkeit, extremen thermischen Bedingungen oder schnellen Änderungen dieser Bedingungen, Korrosion, Oxidation, Verschütten von Lebensmitteln oder Flüssigkeiten oder Chemikalien ausgesetzt war.
- Die Gerätegarantie erstreckt sich nicht auf Verbrauchsmaterialien (Batterien, externe Antennen, 12-V-Kfz-Stecker, Sicherungen usw.) und nicht auf normale Abnutzung des Geräts durch regelmäßigen Gebrauch.
EQUIPMENT FAULT REPORT
- Artikel
Der Kunde kann einen Fehler am Gerät über das Störungsmeldeformular (RMA) melden, dass von der Website www.alfalogistika.hr heruntergeladen werden kann. Das ausgefüllte Formular muss zusammen mit der Ausrüstung an folgende Adresse des Lieferanten geliefert werden: Andrije Hebranga 16, 47 000 Karlovac.
Ein Geräteausfall muss gemeldet werden, d.h. innerhalb der Gewährleistungsfrist muss innerhalb einer angemessenen Frist ab dem Zeitpunkt der Feststellung des Schadens oder der Störung ein Reparaturantrag für das Gerät gestellt werden.
Um die Garantiebedingungen zu erfüllen, müssen Sie bei der Einreichung eines Reparaturantrags für das Gerät innerhalb der Garantiezeit Folgendes beifügen:
- Ausrüstung und
- Rechnung für gekaufte Geräte oder Mietvertrag, falls die Geräte gemietet werden.
Für detailliertere Informationen zum Einreichen eines Reparaturantrags für Geräte innerhalb der Garantiezeit und für Informationen zu autorisierten Dienstleistungen kann sich der Kunde unter der auf der Website www.alfalogistika.hr angegebener E-Mail-Adresse an den Lieferanten wenden.
Der Hersteller und ALFA LOGISTIKA schließen jegliche Haftung für direkte oder indirekte Schäden aus, die durch Verlust, Beschädigung, Verbreitung, ungewollte Veränderungen von Inhalten oder Daten während der Reparatur oder des Austauschs von Geräten entstehen.
Wenn das Gerät nicht unter die Garantiebedingungen fällt, behalten sich der Hersteller und ALFA LOGISTIKA das Recht vor, Bearbeitungskosten in Rechnung zu stellen.
INSTANDHALTUNG UND WARTUNG
- Artikel
Im Rahmen des Vertrages stellt der Lieferer dem Besteller eine angemessene Wartung und Instandhaltung der Systemsoftware sowie der beim Besteller installierten Geräte zur Verfügung, wenn diese im Rahmen eines System- und Gerätemietvertrages installiert werden, die der Lieferer an den Besteller vermietet.
Der Lieferant erbringt autorisierte Gerätedienstleistungen. Nur eine autorisierte Servicestelle darf Serviceeingriffe an den Geräten durchführen, es sei denn, der Vertrag sieht vor, dass der Kunde die Geräte selbstständig installiert und wartet (nur Installation).
Mängel im Betrieb des Computersystems, die nicht durch das Fehlen, die Beschädigung, den Verlust oder den Diebstahl der SIM-Karte und die unbefugte Verwendung von Benutzername und Passwort entstehen, wird der Anbieter so schnell wie möglich beseitigen.
Die Reaktionszeit für die Wartung und die Wartungsfristen werden durch das Service Level Agreement (SLA) definiert, dass auf der Website www.alfalogistika.hr veröffentlicht wird. Es gibt drei (3) Servicestufen, die mit dem Kunden vertraglich vereinbart werden. Der Servicegrad ist im Vertrag angegeben.
Die Wartungsbedingungen hängen von der Art des Computersystems, der Vertragsart, der vertraglich vereinbarten Serviceleistung und zusätzlichen Vereinbarungen ab.
- Artikel
Der Kunde wird den Lieferanten über die Unmöglichkeit der Nutzung des Systems und über andere mögliche Fehler beim Betrieb des Systems an die auf der Website www.alfalogistika.hr angegebene Kontakte informieren.
- Artikel
Für den Fall, dass der Kunde die Unfähigkeit der Nutzung des Systems und andere mögliche Fehler des Systems nicht wie im vorherigen Artikel beschrieben meldet oder der Kunde bei Beschädigung, Verlust oder Diebstahl der SIM-Karte und Verdacht auf unbefugte Nutzung von Benutzername und Passwort handeln nicht gemäß Artikel 24. Oder gewährt der Kunde dem Lieferanten keinen Zugang zu den Einrichtungen, um den Fehler zu beheben, hat der Kunde kein Recht, den Rechnungsbetrag aufgrund eines Systemfehlers zu reklamieren.
PREISE UND ZAHLUNGEN
- Artikel
Die Leistungen des Systems werden gemäß der auf der Website www.alfalogistika.hr veröffentlichten gültigen Preisliste und gemäß dem Mietvertrag bezahlt und berechnet.
Die Mietpreise der Geräte des Lieferanten und die monatliche Miete der Leistungen des Lieferanten sind in der Preisliste festgelegt, die Bestandteil des Mietvertrages zwischen dem Lieferanten und dem Kunden ist.
Für den Fall, dass mit dem Auftraggeber ein System- und Gerätemietvertrag abgeschlossen wurde, beinhaltet der Mietpreis im Nutzerpaket den kombinierten Mietpreis für Geräte- und Computersystemmiete. Das Leasing des Datenverkehrs wird separat ausgewiesen.
Unabhängig davon, ob es sich um einen Systemmietvertrag oder einen System- und Gerätemietvertrag handelt, ist der Kunde verpflichtet, dem Lieferanten den Gesamtbetrag des Vertrages zu zahlen, der im Mietvertrag angegeben ist.
Der Lieferant stellt an jedem ersten Tag des Monats für den laufenden Monat eine Rechnung für die vertragsgemäßen Leistungen aus. Die Zahlungsfrist beträgt 10 (zehn) Tage ab Rechnungsdatum.
Der Kaufpreis für die Zahlung der Ausrüstung ist im Falle des Kaufs durch den Kunden vom Kunden innerhalb von zehn (10) Tagen ab dem Datum der Rechnungsstellung für die Ausrüstung und vor der Lieferung der Ausrüstung oder der Installation der Ausrüstung zu zahlen die Anlage, sofern mit dem Lieferanten nichts anderes vereinbart wurde, was im Mietvertrag oder auf der für den Kauf der Ausrüstung ausgestellten Rechnung angegeben ist.
Enthält der Mietvertrag keine Preise für Zusatzleistungen des Anbieters (Interventionen, Schulungen usw.), werden die Leistungen gemäß der auf der Website www.alfalogistika.hr veröffentlichten gültigen Preisliste berechnet.
- Artikel
Die vom Anbieter in Rechnung gestellten Leistungen werden vom Anbieter für alle im EDV-System enthaltenen Einrichtungen in Rechnung gestellt.
Der Lieferant verrechnet die Leistungen monatlich, sofern nicht im Mietvertrag oder nach schriftlichem Abschluss ein anderes Zahlungsintervall vereinbart wurde.
Die monatliche Miete ist eine feste monatliche Pauschale.
Der Auftraggeber zahlt die Miete für den laufenden Monat gemäß der ausgestellten Rechnung bis zum 10. des Monats für den laufenden Monat auf das in der ausgestellten Rechnung angegebene Bankkonto des Anbieters.
Der Kunde ist verpflichtet, die Miete ab dem im Mietvertrag als Tag des Inkrafttretens des Vertrages angegebenen Tag zu zahlen, unabhängig davon, ob die Leistung in Bezug auf einzelne Benutzer und Datenpakete vor oder nach diesem Tag aktiviert wird, oder nachträglich gemäß Artikel 20 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlängert werden.
Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Preise der Dienstleistungen zu ändern. Der Lieferant kann den Preis um den Höchstbetrag der amtlich anerkannten Inflationsrate in der Republik Kroatien für das Vorjahr erhöhen. Der Lieferant wird den Kunden rechtzeitig, mindestens einen Monat vor Inkrafttreten der neuen Preise auf der Website www.alfalogistika.hr über die Preisänderungen informieren. Oder indem Sie eine Mitteilung an die E-Mail-Adresse des Kunden senden.
Die Berechnungsmethode für die im Rahmen des Mietvertrags vereinbarte Leistung ist festgelegt. Feste Abrechnung bedeutet, dass die Leistung ab dem Datum des Inkrafttretens des Vertrages vollständig in Rechnung gestellt wird.
- Artikel
Die monatliche Miete für Benutzerpakete berechnet sich wie folgt:
Miete wird für den laufenden Monat berechnet,
die Miete für den ersten und letzten Monat der erbrachten Leistung wird im Verhältnis der Anzahl der Tage für jeden Tag bis zum Ende des Monats berechnet, in dem die Leistung aktiviert wurde, dh in dem der Mietvertrag in Bezug auf a . gekündigt wurde spezifisches Benutzerpaket, sofern in der Spezifikation nicht anders angegeben
Die monatliche Miete für Datenpakete berechnet sich wie folgt:
Miete wird für den laufenden Monat berechnet,
Miete für den ersten Monat der Aktivierung der SIM-Karte bzw. für den letzten Monat des Vertragsverhältnisses, in dem die SIM-Karte deaktiviert ist, wird für den gesamten Monat berechnet, in dem die Aktivierung oder Deaktivierung der SIM-Karte erfolgt
Die monatliche Miete für einen Datenpaketwechsel wird ab dem Tag des Wechsels berechnet.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Kosten (Miete) zu zahlen, die durch die Nutzung des Computersystems durch einen Dritten entstehen.
MONTAGE UND DEMONTAGE
- Artikel
Montage, Remontage und Demontage der Geräte dürfen nur vom Lieferanten und den autorisierten Diensten des Lieferanten durchgeführt werden. Eine Selbstinstallation ist nicht zulässig, es sei denn, der Mietvertrag sieht vor, dass eine Selbstinstallation von Geräten zulässig ist, dann ist nur eine Installation zulässig.
Montage, Remontage und Demontage werden nach der am Tag der Montage, Remontage oder Demontage gültigen Preisliste des Lieferanten berechnet. Der Lieferant behält sich das Recht vor, die Preisliste für Montage, Remontage und Demontage jederzeit zu ändern. Der Lieferant verpflichtet sich, die Änderungen auf der Website www.alfalogistika.hr zu veröffentlichen.
Montage, Demontage und Remontage können in Abhängigkeit von den Bestimmungen des Mietvertrages im monatlichen Mietpreis (Abonnement) enthalten sein. Unter keinen Umständen darf der Kunde das Gerät selbst oder durch einen Dritten, der nicht der Lieferant oder der autorisierte Service des Lieferanten ist, montieren, wieder montieren oder demontieren und haftet für Schäden, die dem Lieferanten oder einem Dritten entstehen würden durch Verstoß gegen dieses Verbot.
Bei Verstoß gegen das Verbot des vorstehenden Absatzes ist der Kunde verpflichtet, die vom Lieferanten gemieteten Geräte zum vollen Preis, dh zum Neuwert gemäß der am Tag der Übergabe gültigen Preisliste des Lieferanten zu erwerben Lieferant verlangt Kauf.
- Artikel
In Ausnahmefällen ist es mit Zustimmung des Lieferanten möglich, die Geräte durch den Kunden oder Dritte zu montieren, wieder zu montieren oder zu demontieren (nur Installation). Die Zustimmung des Anbieters muss im Mietvertrag angegeben oder nachträglich schriftlich erteilt werden und dient dem Kunden oder Dritten als Erlaubnis zum Auf-, Um- oder Abbau der Geräte.
Für den Fall, dass der Kunde die Geräte des Anbieters mietet und die Miete nicht zahlt oder der Computersystem-Mietvertrag gekündigt wird, ist der Kunde verpflichtet, die gemieteten Geräte unverzüglich abzubauen und alle Kosten gemäß den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu tragen.
- Artikel
Die Demontagekosten werden nach der am Tag der Demontage gültigen Preisliste berechnet.
- Artikel
Geräteoperationen können an Servicestandorten durchgeführt werden. Die Liste der Servicestandorte ist auf der Website www.alfalogistika.hr verfügbar.
Werden die Eingriffe an den Geräten außerhalb der Servicestandorte durchgeführt, werden die Außendienst- und Reisekostenpauschalen berechnet.
Die im vorstehenden Absatz genannte Vereinbarung wird vom Lieferanten und vom Kunden im Mietvertrag angegeben.
Die Feldarbeitsgebühr wird für jede Arbeits- und Reisestunde außerhalb der Werkstatt berechnet.
Die Preise für Außendienst- und Reisekosten entnehmen Sie bitte der jeweils gültigen Preisliste des Unternehmens, die auf der Website www.alfalogistika.hr veröffentlicht ist.
PRÜFGERÄTEINSTALLATIONEN (PRÜFSERVICEVERTRAGSVERTRAG)
- Artikel
Der Auftraggeber und der Lieferant können zur Feststellung der Eignung der Systemleistungen einen Vertrag über die Probenutzung des Dienstes abschließen, auf dessen Grundlage der Lieferant für einen bestimmten Zeitraum Geräte in den vertraglich vereinbarten Einrichtungen (Versuchseinrichtungen) installiert von Zeit. Die Dauer des Probezeitraums wird vom Auftraggeber und dem Anbieter im Vertrag über die Probenutzung des Dienstes festgelegt. Der Kunde ist verpflichtet, dem Lieferanten spätestens 8 (acht) Tage vor Ablauf der Probezeit folgendes mitzuteilen:
zum Abschluss eines Mietvertrages unter Angabe des Nutzers und des Datenpakets, das er mieten möchte, und/oder das Gerät zu kaufen oder zu mieten, oder
Dass er keinen Mietvertrag unter Angabe des Datums (das innerhalb der Probezeit liegen muss) abschließt, an dem der Lieferant die Ausrüstung von seinen Probeeinrichtungen demontieren kann.
Wenn der Kunde 8 (acht) Tage vor Ablauf des Probezeitraums nicht zu den oben genannten Schritten übergeht (dem Anbieter die erforderlichen Informationen nicht zur Verfügung stellt), wird davon ausgegangen, dass der Kunde einen Vertrag mit dem Anbieter für einen festen Zeitraum von 12 (zwölf) Monate für installierte Geräte mit dem gewählten Nutzer- und Datenpaket und mit Beginn des Vertragsverhältnisses ab dem ersten Folgetag nach Ablauf der Probezeit und gemäß der am ersten Tag nach Ablauf gültigen Preisliste der Probezeit.
VERPFLICHTUNGEN DER VERTRAGSPARTEIEN
- Artikel
Der Lieferant verpflichtet sich:
- an den Kunden gemietete Geräte, dh vom Kunden beim Lieferanten gekaufte Geräte, die beim Kunden installiert sind, Systemsoftware beim Kunden installieren und den Kunden spätestens an dem im Mietvertrag als Frist für Aufnahme in das System,
- dem Kunden eine Aus- oder Weiterbildung nur dann anbieten, wenn dies in den Bestimmungen des Systemmietvertrags vereinbart ist,
- Wartung und Pflege der Systemsoftware für die Dauer des Mietvertrages,
- Kundenbetreuung anbieten,
- dem Kunden, mit dem er einen Vertrag geschlossen hat, technische Unterstützung zu leisten,
- die vertraglichen Verpflichtungen ordnungsgemäß, fristgerecht und berufsmäßig erfüllen,
- Benennen Sie einen Telefon- und E-Mail-Kontakt, über den die Aufträge professionell und zeitnah ausgeführt werden, und lösen Sie die Beschwerden des Kunden unter der Webadresse www.alfalogistika.hr.
- geeignete Maßnahmen zum Schutz der Geschäftsdaten des Kunden ergreifen,
- personenbezogene Daten gemäß den Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten verwenden,
- Bewahren Sie technische und geschäftliche Informationen, Daten und Dokumentationen aus dem Vertragsverhältnis und der Tätigkeit des Auftraggebers auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses als Geschäftsgeheimnis auf.
- Artikel
Der Kunde verpflichtet sich:
- auf Verlangen des Lieferanten Zugang zu Einrichtungen zum Einbau von Geräten oder zum Bau von Geräten zu verschaffen,
- das System als guter Geschäftsmann nutzen,
- das System gemäß den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nutzen,
- technische und geschäftliche Informationen, Daten und Dokumentationen aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Anbieter auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses als Geschäftsgeheimnis zu bewahren,
- allen berechtigten Personen des Lieferanten Zugang zu Daten und Orten zu verschaffen, die in der Phase der Einrichtung, Nutzung oder Wartung des Systems erforderlich sind,
- die gemieteten Geräte nach Beendigung des Vertrages an den Lieferanten zurückzugeben,
- Begleichen Sie alle Verpflichtungen aus dem Vertrag innerhalb der Frist.
HÖHERE GEWALT
- Artikel
Als höhere Gewalt gilt der Eintritt von Umständen, die die Erfüllung von Vertragspflichten der einen oder anderen Vertragspartei verhindern, die nach Abschluss des Vertragsverhältnisses eingetreten sind und die Vertragsparteien diese bei Vertragsschluss nicht vorhersehen, verhindern oder vermeiden konnten Vertrag. Seiten.
Im Falle höherer Gewalt hat die Vertragspartei, in der sie entstanden ist, die andere Vertragspartei schriftlich über den Eintritt oder das Ende der höheren Gewalt zu benachrichtigen sowie alle zumutbaren Maßnahmen zu treffen, um die Folgen der höheren Gewalt zu beseitigen oder zu mindern.
Bei Schäden durch höhere Gewalt ist jede Vertragspartei verpflichtet, ihren eigenen Schaden, d.h. durch höhere Gewalt entstandene Kosten, zu tragen.
VERTRAGSÜBERTRAGUNG
- Artikel
Der Vertrag kann auf eine andere juristische oder natürliche Person übertragen werden, wenn der neue Kunde (Nachfolger) die Dienste des bereits beim Kunden (Vorfahren) installierten Systems weiter nutzt.
ALFA LOGISTIKA wird auf Wunsch des Auftraggebers (Vorfahren) den Vertrag durch Abschluss eines Mietvertrages mit einem neuen Auftraggeber (Nachfolger) nach Maßgabe dieser AGB auf eine andere Person, dh einen neuen Auftraggeber (Nachfolger) übertragen, sofern der Vorfahre alle fälligen Verpflichtungen ordnungsgemäß beglichen hat. Bis zum Datum der Überweisungsanfrage. Der Vorfahre ist verpflichtet, die Rechnung für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen in dem Monat, in dem der Vertrag übertragen wurde, bis zum Tag der Übertragung zu begleichen, und der neue Kunde (Nachfolger) ist verpflichtet, die Rechnung für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen nach der Übertragung zu begleichen .
- Artikel
Im Falle des Todes des Auftraggebers einer natürlichen Person oder des Erlöschens einer juristischen Person kann der Erbe oder Rechtsnachfolger die Übertragung des Vertrages beantragen.
Der Vertrag mit allen Rechten und Pflichten geht erst dann auf den neuen Auftraggeber (Nachfolger) über, wenn ALFA LOGISTIKA den Antrag auf Vertragsübernahme gemäß den Bestimmungen der Artikel 9 und 10 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen annimmt.
- Artikel
Der neue Kunde (Nachfolger) erklärt sich damit einverstanden, dass er zusammen mit dem bisherigen Kunden (Vorfahren) gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen gegenüber ALFA LOGISTIKA im Zusammenhang mit der Nutzung der ALFA LOGISTIKA-Dienste durch den bisherigen Kunden (Vorfahren) haftet, die nach dem Übergabe des Vertrages. Aufgrund einer ausdrücklichen Vereinbarung über die gesamtschuldnerische Haftung für die Schulden des im Antrag auf Übertragung des Vertrages genannten bisherigen Auftraggebers (Vorfahren).
BEENDIGUNG DES VERTRAGSVERHÄLTNISSES
- Artikel
Ein auf unbestimmte Zeit geschlossener Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von 3 (drei) Monaten gekündigt werden.
Die dreimonatige Kündigungsfrist beginnt am ersten Tag des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Kündigung bei der Vertragspartei eingeht, zu der der Vertrag gekündigt wird.
Der Vertrag endet am letzten Tag der Kündigungsfrist.
Die Stornierung erfolgt schriftlich und erfolgt per Einschreiben mit Rückschein.
Für den Fall, dass der Kunde den Dienst für einen bestimmten Zeitraum von mehr als drei (3) Monaten im Voraus bezahlt, wird der Dienst nach Ablauf der vereinbarten Frist, wenn der Kunde den Dienst nicht vor Ablauf verlängert, der Dienst endgültig gekündigt und in in diesem Fall gilt keine Kündigungsfrist.
- Artikel
Ein nach Ablauf der Vertragslaufzeit für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossener Vertrag verlängert sich automatisch um den gleichen Zeitraum, der im Mietvertrag angegeben ist.
Der Kunde kann dem Anbieter spätestens drei (3) Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich mitteilen, dass er den Vertrag nicht um einen neuen Zeitraum verlängern möchte, in diesem Fall endet der Vertrag zum Ende der Vertragslaufzeit von die ursprünglich geschlossen wurde.
- Artikel
Die Bestimmungen des vorherigen Artikels über die automatische Vertragsverlängerung gelten nicht, wenn der Kunde eine natürliche Person ist, die keine registrierte Tätigkeit ausübt oder wenn im Mietvertrag festgelegt ist, dass der Vertrag nicht automatisch verlängert wird und in diesem Fall der Vertrag nach Ablauf der Zeit endet für die es abgeschlossen wurde.
Ist der Kunde eine juristische Person, die eine eingetragene Tätigkeit ausübt und findet die Bestimmung über die automatische Vertragsverlängerung im Mietvertrag keine Anwendung, so gilt nach Ablauf des Vertrages, dass der Kunde einen unbefristeten Mietvertrag abgeschlossen hat.
- Artikel
Ein befristeter Vertrag, der von einer natürlichen Person als Kunde abgeschlossen wird und ein befristeter Vertrag, der sich nicht automatisch verlängert, kann vom Kunden vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt werden.
Ein automatisch verlängerter befristeter Vertrag (für den Artikel 58 daher keine Anwendung findet) kann vom öffentlichen Auftraggeber spätestens zu Beginn einer Frist von drei Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt werden.
Die Kündigung ist dem Lieferanten schriftlich per Einschreiben mit Rückschein an die Adresse des Sitzes des Lieferanten im Gerichtsregister zuzustellen.
Der Vertrag endet durch Zustellung der Kündigung an den Lieferanten und Lieferung des Mietgegenstandes.
In allen in diesem Artikel genannten Fällen der Vertragsauflösung ist der Kunde verpflichtet, alle monatlichen Gebühren aus dem Vertrag bis zum Ende der Vertragslaufzeit zu zahlen und das Mietgerät zu übergeben.
- Artikel
Unabhängig davon, ob der Vertrag auf bestimmte oder unbestimmte Zeit geschlossen wird, hat der Anbieter das Recht, den Kunden von der Nutzung des EDV-Systems bis zur Zahlung der Kosten der erbrachten Dienstleistungen auszuschließen. Der Lieferant wird den Kunden vorher mit einer Abmahnung warnen.
- Kommt der Kunde mit der Zahlung der Rechnung länger als 30 (zehn) Tage nach Fälligkeit der Rechnung in Verzug, wird der Anbieter den Kunden vor Beendigung des Mietvertrages mit einer Mahnung verwarnen und den Kunden am Zugriff auf dem System.
Wenn der Kunde seinen Verpflichtungen nach der Mitteilung des Anbieters auch nach sechzig (60) Tagen nach Fälligkeit der ausgestellten Rechnung nicht nachkommt, wird der Anbieter den Mietvertrag kündigen und den Mietvertrag schriftlich per Post kündigen oder an den Kunden ausliefern.
In jedem Fall kann der Lieferant, unabhängig von seiner Rechnungsbegleichung, den Kunden unverzüglich vom System ausschließen und den Vertrag kündigen, wenn er feststellt, dass der Kunde gegen die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, des Mietvertrags oder geltender Bestimmungen verstößt Gesetz.
- Artikel
Kündigung, Kündigung des Vertrages und alle schriftlichen Mitteilungen aus diesem Kapitel sind per Einschreiben mit Rückschein an die im Gerichtsregister eingetragene Anschrift des Anbieters oder an die im Mietvertrag angegebene Anschrift des Auftraggebers oder an eine andere Adresse des Kunden. Benachrichtigen Sie den Lieferanten nach Abschluss des Mietvertrages schriftlich.
Der Vertragspartner, der die Postsendung nicht abholt, trägt das Risiko der fehlenden Zustellung.
Als Nachweis für die Zusendung bzw. Nichterhalt aller vorgeschriebenen schriftlichen Unterlagen per Post gibt es einen Auszug zur empfohlenen Zusendung von Unterlagen mit Rückschein des Kurierdienstes, an den die Unterlagen geliefert werden.
- Artikel
In allen Fällen der Vertragsbeendigung ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Lieferanten den Abbau der Mietsache wie folgt zu gestatten:
- innerhalb von zehn (10) Tagen nach Vertragsbeendigung in Fällen, in denen der Vertrag gemäß den Bestimmungen der Artikel 56-58 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gekündigt wird, d.h.
- Unverzüglich auf Verlangen des Anbieters in Fällen der Vertragsauflösung nach den Bestimmungen der Artikel 59 und 60 sowie in anderen Fällen, in denen der Anbieter nach den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berechtigt ist, dem Kunden den Zugang zu verweigern zum System.
- Artikel
Wenn der Kunde den Abbau des Mietgegenstandes nicht innerhalb der in Artikel 62 genannten Fristen ermöglicht, ist er nach Ermessen des Kunden verpflichtet:
- für jeden Tag der Verspätung Strafen in Höhe von 1 Euro zahlen und alle Kosten für den Abbau des Mietgegenstandes und die damit verbundenen Kosten tragen, oder
- Kaufen Sie die gemietete Ausrüstung zum vollen Verkaufspreis der neuen Ausrüstung.
Der Lieferant wird nach eigenem Ermessen entweder auf der Demontage der Geräte bestehen und die Zahlung von Vertragsstrafen für jeden Tag der Verspätung verlangen oder dem Auftraggeber eine Rechnung über den Wert der neuen Geräte ausstellen.
- Artikel
Bei der Organisation des Abbaus von gemieteten Geräten aus den Einrichtungen hat der Kunde die folgenden Bedingungen einzuhalten:
- vereinbarte Demontagezeit,
- der Auftraggeber ist verpflichtet, an einem Ort (Standort) für den Abbau der Mietgegenstände aus den Einrichtungen zu sorgen,
- Der Kunde ist verpflichtet, für den Abbau der größtmöglichen Anzahl von Anlagen, die innerhalb der Arbeitszeit des Lieferanten abgebaut werden können, zu sorgen, wobei zu berücksichtigen ist, dass der Abbau von Anlagen aus der Anlage durchschnittlich eine (1) Stunde pro Anlage dauert.
- Zur Deckung der Kosten für den Abbau der Geräte und sonstiger angefallener Kosten (Reisekosten, Feldgebühren etc.), sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist.
- Artikel
Bei der Demontage der Mietgegenstände ist der Auftraggeber verpflichtet, folgende Kosten und Gebühren zu tragen:
- Kosten für die Demontage der gemieteten Geräte gemäß der Preisliste des Unternehmens am Tag der Leistung,
- Reisekosten und Außendiensthonorar des Servicetechnikers, wenn die Demontage außerhalb der Servicestandorte des Lieferanten erfolgt, gemäß Preisliste des Unternehmens,
Zusätzlich zu den im vorstehenden Absatz genannten Kosten, im Falle der Beendigung eines befristeten Vertrages gemäß Artikel 59 und 60 sowie in anderen Fällen, in denen der Lieferant nach den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen das Recht hat, den Zugang zum Vertrag zu verweigern, ist der Kunde verpflichtet, innerhalb von 8 Tagen ab Vertragsbeendigung alle Verpflichtungen zu begleichen, die dem Kunden aus dem Vertrag ohne vorzeitige Beendigung entstehen würden.
Der Kunde trägt die in diesem Artikel genannten Gebühren und Kosten für alle angemieteten Nutzer- und Datenpakete bei Beendigung des gesamten Mietvertrages oder für eine bestimmte Anzahl von Nutzer- und Datenpaketen, die er kündigen möchte.
STREITBEILEGUNG
- Artikel
Die Vertragsparteien werden alle möglichen Streitigkeiten gütlich beilegen. Falls die Parteien die Streitigkeit nicht gütlich beilegen, ist das Gericht in Zagreb zuständig.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- Artikel
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am Tag ihrer Veröffentlichung auf der Website www.alfalogistika.hr in Kraft.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Dienstleister, mit denen der Mietvertrag nach Inkrafttreten dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossen wurde.
ALFA LOGISTIKA behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. In diesem Fall wird ALFA LOGISTIKA die Kunden schriftlich oder elektronisch über die beabsichtigten Änderungen und ihr Recht zur Kündigung des Vertrages informieren, spätestens mit der Veröffentlichung dieser Änderungen auf der Website www .alfalogistika.hr.
Im Falle von Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten diese für bestehende Kunden innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum ihrer Veröffentlichung in Kraft. Erfolgen die Änderungen ausschließlich zugunsten des öffentlichen Auftraggebers, gelten sie am Tag der Veröffentlichung für bestehende öffentliche Auftraggeber.
Sind die Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Auftraggeber ungünstiger als die zuvor vereinbarten Bedingungen, hat der Auftraggeber das Recht, den Vertrag innerhalb von 30 Tagen ab Veröffentlichung dieser Änderungen kostenfrei zu kündigen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 01.10.2020 in Kraft.